Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

$ 10. Die Verwaltung. 118 
und Ausbildung Unterstützungen erhalten: Höchster 
Erlaß vom 26. Juli 1893 und Bekanntmachung vom 
18. Mai 1906. Der Sitz des Kuratoriums ist gleich- 
falls in Sondershausen. Gymnasial- und Realschul- 
abiturienten ($ 29 des Regulativs vom 12. September 
1875, Regulativ vom 9. März 1857 und Höchste Ver- 
ordnung vom 10. März 1874) können auf die für 
Studierende bestimmte,. vom Ministerium, Abteilung 
für Kirchen- und Schulsachen, zu vergebenden Sti- 
pendien und Freitische Anspruch machen. 
Zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder der 
Schwarzburger Kriegerkameradschaft (geschäftsführen- 
des Präsidium in Sondershausen) dient die „Fürst 
Karl-Günther-Jubiläumsstiftung“ (Bekannt- 
machung vom 13. Oktober 1906). 
Armenhäuser sind in allen Ortschaften ein- 
gerichtet; in Sondershausen ist von der Stiftung 
Armenheim vor wenigen Jahren ein neues größeres 
Armenheim errichtet worden, in dessen Gebäude auch 
die „Herberge zur Heimat“ untergebracht ist; in 
einem besonderen Flügel sind Hospitalpfründner, die 
sich einkaufen, aufgenommen. In Arnstadt können 
sich Pfründner und Pfründnerinnen im Stifte St. Georg 
und St. Jakob einkaufen (vgl. Höchste Bestätigungs- 
urkunde vom 23. Dezember 1875 und Statut vom 
1. Dezember 1875). Die Siechen werden im Fürst- 
lichen Landessiechenhause zu Sondershausen, 
die verkrüppelten Kinder im Marienstifte, einem 
vor wenigen Jahren ins Leben gerufenen Krüppel- 
heim, in Arnstadt, die Idioten, Taubstummen und 
Blinden in den benachbarten Provinzialanstalten, 
nötigenfalls auf öffentliche, vom Staate, dem Bezirke 
und der Gemeinde je zu einem Drittel getragene 
Kosten untergebracht. Skrophulöse Kinder 
werden durch private Mittel und mit erheblicher Unter- 
stützung seitens des Staates und Bezirks, zum Teil 
Langbein, Schwarzburg-Sondershausen. 8
	        
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