$ 10. Die Verwaltung. 118
und Ausbildung Unterstützungen erhalten: Höchster
Erlaß vom 26. Juli 1893 und Bekanntmachung vom
18. Mai 1906. Der Sitz des Kuratoriums ist gleich-
falls in Sondershausen. Gymnasial- und Realschul-
abiturienten ($ 29 des Regulativs vom 12. September
1875, Regulativ vom 9. März 1857 und Höchste Ver-
ordnung vom 10. März 1874) können auf die für
Studierende bestimmte,. vom Ministerium, Abteilung
für Kirchen- und Schulsachen, zu vergebenden Sti-
pendien und Freitische Anspruch machen.
Zur Unterstützung bedürftiger Mitglieder der
Schwarzburger Kriegerkameradschaft (geschäftsführen-
des Präsidium in Sondershausen) dient die „Fürst
Karl-Günther-Jubiläumsstiftung“ (Bekannt-
machung vom 13. Oktober 1906).
Armenhäuser sind in allen Ortschaften ein-
gerichtet; in Sondershausen ist von der Stiftung
Armenheim vor wenigen Jahren ein neues größeres
Armenheim errichtet worden, in dessen Gebäude auch
die „Herberge zur Heimat“ untergebracht ist; in
einem besonderen Flügel sind Hospitalpfründner, die
sich einkaufen, aufgenommen. In Arnstadt können
sich Pfründner und Pfründnerinnen im Stifte St. Georg
und St. Jakob einkaufen (vgl. Höchste Bestätigungs-
urkunde vom 23. Dezember 1875 und Statut vom
1. Dezember 1875). Die Siechen werden im Fürst-
lichen Landessiechenhause zu Sondershausen,
die verkrüppelten Kinder im Marienstifte, einem
vor wenigen Jahren ins Leben gerufenen Krüppel-
heim, in Arnstadt, die Idioten, Taubstummen und
Blinden in den benachbarten Provinzialanstalten,
nötigenfalls auf öffentliche, vom Staate, dem Bezirke
und der Gemeinde je zu einem Drittel getragene
Kosten untergebracht. Skrophulöse Kinder
werden durch private Mittel und mit erheblicher Unter-
stützung seitens des Staates und Bezirks, zum Teil
Langbein, Schwarzburg-Sondershausen. 8