Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

$ 1. Staatsgewalt. Geschichtliche Entwicklung usw. 7 
— das Ehrenkreuz in vier Klassen (S. E. K. 1—4) — 
und die Ehrenmedaille in Gold oder Silber (S. E.M. 
1 und 2). Durch Dekret vom 8./30. Oktober 1901 
ist noch ein Ehrenkreuz 1. Klasse mit Krone gestiftet 
worden. Die Ehrenzeichen werden an einem blau 
und gelb gestreiften, gewässerten Bande getragen. 
Als Kriegsdekoration werden die Ehrenzeichen 
mit Schwertern verliehen. Nach dem Feldzuge von 
1870/71 wurden Medaillen für „Verdienst im 
Kriege“ geprägt. Femer werden Rettungs- 
medaillen (Vorderseite das Bildnis des Fürsten 
zeigend mit der Umschrift: Karl Günther, Fürst zu 
Schwarzburg-Sondershausen; Rückseite mit der Auf- 
schrift: „Für Rettung aus Gefahr“) am gelben Bande 
und Medaillen „für Kunst und Wissen- 
schaft“ und für „gewerbliches Verdienst“ 
in Gold oder Silber am blauen, weißgestreiften Bande 
verliehen. 
Durch Höchsten Erlaß vom 11. Juni 1895, er- 
gänzt durch Erlaß vom 18. Dezember 1907, ist ein 
Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet worden. Es 
besteht in einer mit landesfarbigem Bande auf der 
linken Brustseite zu tragenden silbernen Schnalle, die 
in der Mitte das fürstliche Wappen in vergoldetem 
Silber und daneben Embleme des Feuerwehrdienstes 
zeigt. Das Ehrenzeichen wird für fünfundzwanzig- 
jährige Dienstzeit oder für Auszeichnung auf der 
Brandstätte verliehen; im letzteren Falle ist eine ver- 
goldete Spange aus Silber mit der Aufschrift: „Für 
Verdienst auf der Brandstätte“ unter dem Wappen 
angebracht, und das Band ist mit zwei gelben Streifen 
durchwirkt. 
Durch die Höchsten Erlasse vom 20. Oktober 1896 
und 9. Mai 1901 ist ein Ehrenzeichen für männ- 
liche und weibliche Arbeiter, die ununterbrochen 
vierzig Jahre lang, und für Dienstboten im
	        
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