8 Erster Abschnitt. Einleitung.
eigentlichen Hausgesinde, die 25 Jahre in demselben
Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gestiftet worden.
Das Ehrenzeichen besteht in einer silbernen Medaille,
deren Vorderseite das Bildnis des Fürsten und deren
Rückseite die von einem Eichenkranze umgebene In-
schrift „Für Treue in der Arbeit“ zeigt. Es wird
an einem landesfarbigen Bande auf der linken Seite
der Brust getragen. Für weibliche Arbeiter und
Dienstboten besteht das Ehrenzeichen in einem
silbernen Kreuze mit der fürstlichen Krone und der
Aufschrift „Für Treue in der Arbeit“.
Bei fünfzigjährigem Arbeitsjubiläum wird zu dem
Ehrenzeichen und mit demselben auf dem Bande zu
tragen die Zahl „50“ in Silber, mit Eichenlaubblättern
umgeben, verliehen. Entsprechend wird bei sechzig-
jährigen Jubiläen verfahren.
Durch Höchsten Erlaß vom 2. April 1908 ist
eine Auszeichnung für die Hebammen gestiftet,
welche 30 Jahre ihren Beruf im Fürstentume treu
ausgeübt haben. Sie besteht in einer Brosche mit.
der Aufschrift „Für Treue im Berufe“.
Den Gendarmen wird für langjährige treue
Dienste eine vom Fürsten Günther Friedrich Karl II:
gestiftete, in einer goldenen oder silbernen Schnalle
(I. und II. Klasse) mit der Aufschrift „G.F. C. II.“
bestehende Dienstauszeichnung verliehen,
Durch Höchste Verordnung vom 17. Juli 1905
ist aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Regierungs-
Jubiläums des Fürsten Karl Günther eine Jubiläums-
medaille verliehen worden. Sie ist aus Silber ge:
prägt und trägt auf der Vorderseite das fürstliche
Bild, auf der Rückseite den schwarzburgischen Löwen
und die Inschrift: 25jähriges Regierungs-Jubiläum
1880 — 17. Juli — 1905. Sie wird an einem weiß
und blau gestreiften Bande auf der linken Brust ge-
tragen.