Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

8 Erster Abschnitt. Einleitung. 
eigentlichen Hausgesinde, die 25 Jahre in demselben 
Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gestiftet worden. 
Das Ehrenzeichen besteht in einer silbernen Medaille, 
deren Vorderseite das Bildnis des Fürsten und deren 
Rückseite die von einem Eichenkranze umgebene In- 
schrift „Für Treue in der Arbeit“ zeigt. Es wird 
an einem landesfarbigen Bande auf der linken Seite 
der Brust getragen. Für weibliche Arbeiter und 
Dienstboten besteht das Ehrenzeichen in einem 
silbernen Kreuze mit der fürstlichen Krone und der 
Aufschrift „Für Treue in der Arbeit“. 
Bei fünfzigjährigem Arbeitsjubiläum wird zu dem 
Ehrenzeichen und mit demselben auf dem Bande zu 
tragen die Zahl „50“ in Silber, mit Eichenlaubblättern 
umgeben, verliehen. Entsprechend wird bei sechzig- 
jährigen Jubiläen verfahren. 
Durch Höchsten Erlaß vom 2. April 1908 ist 
eine Auszeichnung für die Hebammen gestiftet, 
welche 30 Jahre ihren Beruf im Fürstentume treu 
ausgeübt haben. Sie besteht in einer Brosche mit. 
der Aufschrift „Für Treue im Berufe“. 
Den Gendarmen wird für langjährige treue 
Dienste eine vom Fürsten Günther Friedrich Karl II: 
gestiftete, in einer goldenen oder silbernen Schnalle 
(I. und II. Klasse) mit der Aufschrift „G.F. C. II.“ 
bestehende Dienstauszeichnung verliehen, 
Durch Höchste Verordnung vom 17. Juli 1905 
ist aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen Regierungs- 
Jubiläums des Fürsten Karl Günther eine Jubiläums- 
medaille verliehen worden. Sie ist aus Silber ge: 
prägt und trägt auf der Vorderseite das fürstliche 
Bild, auf der Rückseite den schwarzburgischen Löwen 
und die Inschrift: 25jähriges Regierungs-Jubiläum 
1880 — 17. Juli — 1905. Sie wird an einem weiß 
und blau gestreiften Bande auf der linken Brust ge- 
tragen.
	        
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