$ 3. Die Staatsämter. 23
III, Für die Erhebung und Verrechnung der
Staatseinkünfte besteht in jedem Landesteil mit
Sitz in Sondershausen und Arnstadt eine Bezirks-
kasse. Die Bezirkskasse in Sondershausen ist in
bezug auf das Personal mit der Staatshauptkasse ver-
einigt. Neben den Bezirkskassen sind Sportel-
kassen bei den Landräten und den Amtsgerichten
eingerichtet.
Das Landesvermessungs- und: Grund- und Ge-
bäudesteuer-Katasterwesen ist dem für das ganze
Fürstentum bestimmten Katasteramte in Sonders-
hausen unterstellt. Dasselbe steht unmittelbar unter
dem Ministerium, Finanzabteilung.
Für das Forstwesen bestehen je ein Forst-
amt für die beiden Landesteile mit Sitz in Sonders-
hausen und Gehren und im ganzen 17 durch Revier-
verwalter, denen namentlich zum Forstschutze Forst-
aufseher zur Seite stehen, geleitete Reviere. _ Die
Revierverwalter sind forstmännisch vorbereitet und ge-
prüft: Verordnung vom 15. Februar 1901, Studium
auf der Forstlehranstalt zu Eisenach, Ernennung zum
Forstreferendar und zum Forstassessor. Das Do-
manialwesen leitet die Finanzabteilung des Ministe-
riums unmittelbar.
Die Verwaltung der indirekten Steuern ist je
einem Steueramte zu Sondershausen und Arnstadt
übertragen. Die Steuerämter sind mit den Bezirks-
kassen vereinigt.
Das Fürstentum ist dem Thüringischen
Zollverbande mit Generalzollinspektor in
Erfurt angeschlossen.
Wegen der Justizbehörden vgl. $ 9, wegen der
Kirchen- und Schulbehörden $ 11.