Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

$ 3. Die Staatsämter. 23 
III, Für die Erhebung und Verrechnung der 
Staatseinkünfte besteht in jedem Landesteil mit 
Sitz in Sondershausen und Arnstadt eine Bezirks- 
kasse. Die Bezirkskasse in Sondershausen ist in 
bezug auf das Personal mit der Staatshauptkasse ver- 
einigt. Neben den Bezirkskassen sind Sportel- 
kassen bei den Landräten und den Amtsgerichten 
eingerichtet. 
Das Landesvermessungs- und: Grund- und Ge- 
bäudesteuer-Katasterwesen ist dem für das ganze 
Fürstentum bestimmten Katasteramte in Sonders- 
hausen unterstellt. Dasselbe steht unmittelbar unter 
dem Ministerium, Finanzabteilung. 
Für das Forstwesen bestehen je ein Forst- 
amt für die beiden Landesteile mit Sitz in Sonders- 
hausen und Gehren und im ganzen 17 durch Revier- 
verwalter, denen namentlich zum Forstschutze Forst- 
aufseher zur Seite stehen, geleitete Reviere. _ Die 
Revierverwalter sind forstmännisch vorbereitet und ge- 
prüft: Verordnung vom 15. Februar 1901, Studium 
auf der Forstlehranstalt zu Eisenach, Ernennung zum 
Forstreferendar und zum Forstassessor. Das Do- 
manialwesen leitet die Finanzabteilung des Ministe- 
riums unmittelbar. 
Die Verwaltung der indirekten Steuern ist je 
einem Steueramte zu Sondershausen und Arnstadt 
übertragen. Die Steuerämter sind mit den Bezirks- 
kassen vereinigt. 
Das Fürstentum ist dem Thüringischen 
Zollverbande mit Generalzollinspektor in 
Erfurt angeschlossen. 
Wegen der Justizbehörden vgl. $ 9, wegen der 
Kirchen- und Schulbehörden $ 11.
	        
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