$ 5. Die Staatsangehörigen. 39
sammenstellung unter „Invalidenversicherung“ im Dr.
ärwinkelschen Inhaltsverzeichnis zur Gesetzsammlung.
Die Versicherungsanstalt ist unter dem Namen
Thüringische Landesversicherungsanstalt“
in Weimar für mehrere thüringische Staaten gemein-
schaftlich errichtet worden.
Das Schiedsgericht für die Invalidenversicherung
und \sämtliche Zweige der Unfallversicherung (auch
für die Unfälle im Staatschausseebetriebe) hat seinen
Sitz in Sondershausen und führt die Bezeichnung
„Schiedsgericht für Arbeiterversicherung
für das Fürstentum Schwarzburg-Sonders-
hausen“. Es wird von einem Verwaltungsbeamten
im Nebenamte geleitet.
f) Zu dem Reichsvereinsgesetz vom
19. April 1908 ist in der Ausführungsverordnung vom
14. Mai 1908 bestimmt, daß als „Polizeibehörde“ die
Ortspolizeibehörde, als „höhere Verwaltungs-
behörde“ der Landrat gelten soll. Rekurse nach
8S 2 und. 14 werden von den Bezirksausschüssen ent-
schieden. Die Anzeige nach $ 5 kann zu Protokoll
der Polizeibehörde oder in jeder schriftlichen Form
(Brief, Postkarte, Telegramm) erstattet werden, falls
die Versammlung nicht durch Bekanntmachung in der
vom Landrat bestimmten Zeitung oder durch An-
schlag an vorhandenen Anschlagsäulen oder Tafeln
öffentlich bekanntgemacht war.
Das Recht der Staatsangehörigen, Vorstellungen,
Beschwerden oder Petitionen an den Landtag
durch die Adresse. des Landtagspräsidenten schriftlich
einzugeben, ist in den 88 55 und 61 des Landes-
grundgesetzes vom 8. Juli 1857 zugesichert.
Die Pflicht zur Zwangsabtretung für öffent-
liche Zwecke ist im Enteignungsgesetz vom 29. Juli
1899 geregelt. Danach können das Eigentum und
sonstige Rechte an Grundstücken im Wege der Ent-