Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.

Vorwort. 
Bei der vorliegenden Arbeit war die Aufgabe ge- 
stellt, auf die Darstellung des geltenden positiven 
Rechts, insonderheit der polizeilichen Vorschriften, 
möglichst Bedacht zu nehmen und den historischen 
Teil entsprechend zu beschränken, um ein für Parla- 
mentarier, Industrielle usw. geeignetes, praktisches 
Nachschlagewerk zu schaffen. Den größten Raum 
rimmt demgemäß die Besprechung der Materien der 
„inneren Verwaltung“ ein, die nach dem System des 
„Handbuchs der Verfassung und Verwaltung in Preußen 
und dem Deutschen Reiche“ vom Grafen Hue de Grais 
eingeteilt ist. Im übrigen ist die Arbeit nach dem 
System der im „Handbuch des öffentlichen Rechts“ von 
Professor Dr. H. Marquardsen im Jahre 1884 er- 
schienenen und mit gütiger Erlaubnis des Verfassers 
hier vielfach, besonders im historischen Teil, über- 
nommenen, sehr verdienstvollen Abhandlung über das 
Staatsrecht des Fürstentums Schwarzburg- Sonders- 
hausen vom Staatsrat Dr. C. Schambach ein- 
gerichtet. Für diese liebenswürdige Erlaubniserteilung 
sei auch an dieser Stelle aufrichtiger Dank gesagt, 
Sehr zustatten kam dem Verfasser auch das über-
	        
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