Full text: Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich. Erster Band. (1)

Einleitung. XXI 
die durch das neue Handelsgesetzbuch notwendig gewordenen Abänderungen 
der Gesetze betreffend die Erwerbs= und Wirtschaftsgenossenschaften und 
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie des Binnenschiffahrts- 
gesetzes enthielten und der Art. 13 den Reichskanzler ermächtigte, die 
abgeänderten drei Gesetze in neuer Fassung zu publizieren. Beigegeben 
war eine Denkschrift, eine Umarbeitung der Denkschrift zum ersten Ent- 
wurf, unter Berücksichtigung der vorgenommenen Anderungen und Er- 
weiterungen. 
Die erste Beratung des Entwurfes begann in der 170. Sitzung am 
Montag, den 8. Februar 1897, und setzte sich fort in der 171. und 
172. Sitzung am 9. und 10. Februar. Nachdem der Staatssekretär des 
Reichs-Justizamtes Dr. Nieberding in meisterhafter Rede die Ziele und 
wichtigsten Reformen des Entwurfes entwickelt und die Abgeordneten 
Roeren, Traeger, von Buchka, Frese, Gamp, von Strombeck, 
Bassermann, Stadthagen, von Werdeck-Schorbus, Lenzmann, 
und Beckh Namens der einzelnen Fraktionen, beziehungsweise in Ver- 
tretung ihres Sonderstandpunktes Stellung zu dem Entwurf im Ganzen 
genommen hatten, wurde der Antrag des Abgeordneten Roeren auf Ein- 
setzung einer 21 gliedrigen Kommission (der XVIII. Kommission) einstimmig 
angenommen. 
Die Kommission konstituierte sich am 11. Februar 1897, wählte 
zum Vorsitzenden den Abgeordneten Dr. Spahn, zu dessen Stellvertreter 
den Abgeordneten Freiherrn von Gültlingen, zu Berichterstattern für 
das erste und zweite Buch den Abgeordneten Bassermann, für das 
dritte und vierte Buch und das Einführungsgesetz den Abgeordneten 
Wellstein.1 ) Als Vertreter der verbündeten Regierungen nahmen an 
den Beratungen teil: die Bevollmächtigten zum Bundesrat, Staatssekretär 
des Reichs-Justizamtes Dr. Nieberding, Ministerialrat Ritter von 
Heller, Bevollmächtigter Bayerns, Ministerialdirektor von Schicker, 
Bevollmächtigter Württembergs, Geheimer Rat von Jagemann, Be- 
vollmächtigter Badens, Ministerialrat Dr. Langfeld, Bevollmächtigter 
von Mecklenburg Schwerin, Dr. Klügmann, Bevollmächtigter für Lübeck, 
Bürgermeister Dr. Pauli und Senator Dr. Marcus, Bevollmächtigte 
für Bremen, Senator Dr. Burchard, Bevollmächtigter für Hamburg; 
des ferneren fungierten als vom Bundesrat berufene besondere Kom- 
missarien die Kaiserlichen Geheimen Oberregierungsräte Dr. Gerstner, 
Dr. Hoffmann, Wermuth, Dr. Wilhelmi. 
Die Beratung der ersten Lesung wurde in zehn, die der zweiten 
Lesung in sechs Sitzungen erledigt. Unter dem 1. April 1897 wurde der 
Bericht erstattet. Die vorgenommenen zahlreichen Anderungen waren 
zum weitaus größeren Teil unerheblicher Art, die wichtigsten betrafen die 
allgemeinen Vorschriften des dritten Buches und zielten dahin, die Über- 
einstimmung mit dem bürgerlichen Recht zu verstärken, bezw. den Gel- 
  
  
  
  
  
  
1) Der Kommission gehörten noch ferner an die Abgeordneten Dietz, Frese, 
Gamp, Himburg, Lenzmann, Lerno, Münch-Ferber, Trimborn, Roeren, 
Schippel, Singer, Traeger, Dr. Aielhaben, von Podbielski, von Janta- 
Polczynski, Wattendorff, von Werdeck-Schorbus. An die Stelle Aus- 
geschiedener traten später ein Placke, Schmidt (Warburg), von Strombeck.
	        
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