Full text: Das Handelsgesetzbuch für das Deutsche Reich. Erster Band. (1)

Vorwort. 
Seit dem Erscheinen der ersten Auflage dieses Bandes, die noch in 
die Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen H. G. B. fiel, ist durch die Ju- 
dikatur und Literatur ein so reicher Stoff an Rechtsfragen zu Tage ge- 
fördert worden, daß auch bei Beibehaltung des alten Rahmens der Um- 
fang des Werkes nicht unerheblich vermehrt werden mußte. Hinzu kam 
in letzter Stunde die Wettbewerbverbotsnovelle, deren Kommentierung noch 
eingefügt werden konnte. So ist der Band fast um die Hälfte stärker 
geworden, als der entsprechende Teil des Kommentars in der ersten Auflage. 
Doch wird der Leser gewahren, daß die Behandlungsweise durchaus die 
alte geblieben ist. Insbesondere wurde dem Plane des in dem Verlage 
erscheinenden Gesamtkommentars zum B. G. B. und dessen Nebengesetzen 
gemäß von einer ähnlichen Behandlungsweise, wie sie der ausgezeichnete 
Kommentar von Düringer-Hachenburg bietet, für diesen Band Abstand 
genommen. Ob nicht eine umfassendere Berücksichtigung des bürgerlichen 
Rechts für Bd. III geboten sein wird, bleibt späterer Erwägung überlassen. 
Leider konnte Bd. II Abteilung 1 des Ehrenbergschen Handbuches 
des Handelsrechts nicht mehr berücksichtigt werden. 
Herr Kollege Schreiber hat mich auch für diesen Band durch Mit- 
lesen der Korrektur und durch sachliche Hinweise unterstützt, Herr Dr. Sawitz 
das Register freundlichst besorgt. Beiden Herren sage ich hierfür auf- 
richtigen Dank. 
Göttingen, den 15. Juli 1914. 
  
Karl Lehmann.
	        
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