Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches 
Staatsrecht. 
  
1. Selbsterhaltung, Staat und 
Souverän. 
Die Selbsterhaltung als das höchste Ziel des Staates, bis 
zum Wesen der Vaterlandsliebe. 
Der Staat, aus der menschlichen Natur hervorgegangen, 
ist ein notwendiges Gut der Menschheit und erfüllt 
gewisse, eigentümliche Zwecke wie die Volkswohlfahrt. 
Die im Staat vereinigten Menschen wollen das Wohl des 
Ganzen und das der einzelnen fördern, soweit es mit dem 
Wohl der anderen vereinbar ist; sie wollen unabhängig, 
frei sein von anderen Völkern: Jeder Staat ist souverän, d. 
h. er ist vollkommen unabhängig und lebt nach eigenen 
Gesetzen. 
Um zu jeder Zeit frei und unabhängig zu sein, muß der 
Staat vor allem sein eigenes Bestehen sichern. Die Selbst- 
erhaltung ist demnach das oberste Recht jedes Staates; 
der Schutz des Bundesgebietes, des innerhalb desselben 
gültigen Rechts sowie die Pflege der Wohlfahrt des 
Deutschen Volkes, das ist der Zweck des ewigen Bundes, 
der den Namen Deutsches Reich führt. Das Bestehen 
des Staates kann in Frage gestellt werden durch andere 
Staaten, sonstige äußere Gegner oder durch Feinde von 
innen. 
2. Unsere Volkstugenden. 
Ein Volk, welches sich seine Tugenden, Rechtschaf- 
fenheit und lautere Wahrhaftigkeit in allen Beziehungen, 
Treue gegen den Staat, Fröhlichkeit, Ordnung, Fleiß und 
Arbeitsamkeit, Mäßigkeit und Sittsamkeit erhält, wird 
A. Deutsches Staatsrecht. 
7 
Was ist das Ziel des Staates? 
  
‚7 
Welches ist der 
wesentliche Zweck des 
Deutschen Reichs? 
  
/ 
Welches sind einige 
  
unserer erstrebenswerten 
Volkstugenden? 
Selbsterhaltung, Staat und Souverän. | Seite 15
	        
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