A. Deutsches Staatsrecht.
Wer allein kann den Kriegs-
und Belagerungszustand
aufheben und den
Frieden erklären?
Wem steht rechtmäßig
das Amt des Deutschen
Kaisers zu?
j) Meinungsfreiheit,
k) Sondergerichte,
l) Sonderstrafrecht.
Zudem wurden von der Militärverwaltung zahlreiche
regionale Sonderregelungen erlassen, wie das Kündigungs-
verbot von Wohnungen oder das Verbot des Waffen-
tragens und -verkaufs. Der Belagerungszustand wird durch
Beendigung des Kriegszustandes aufgehoben; er ist noch
in Kraft und deshalb befindet sich das Deutsche Reich bis
zum heutigen Tag im Belagerungszustand.
Allein der Deutsche Kaiser ist gemäß Artikel ır der
Reichsverfassung zur Beendigung des Kriegs- und Belage-
rungszustandes berechtigt. Nur der Deutsche Kaiser kann
den Frieden erklären, Bündnisse und andere Verträge mit
fremden Staaten eingehen, Gesandte beglaubigen und
empfangen. Das Amt steht rechtmäßig Seiner Majestät
Georg Friedrich, König von Preußen als Ihronfolger des
Hauses Hohenzollern zu.
7. Was ist eine Verfassung?
Die Sitten und Gebräuche, Ordnungen und Gesetze,
die sich in jeder Gemeinschaft und erst Recht in jedem
staatlichen Gemeinwesen von Anfang an unbewußt und
als notwendige Folge der menschlichen Natur bilden,
haben zunächst den Zweck, Leben und Eigentum, Besitz
und Ehre der Volksgenossen vor den Übergriffen anderer
Volksgenossen zu schützen, sodann aber auch Land und
Gut des ganzen Stammes oder Staates gegen Angriffe
fremder Staaten zu verteidigen, also Ruhe und Ordnung
im Innern und Schutz nach außen herzustellen.
Die Grundsätze, die die Volksgemeinschaft bei diesen
Ordnungen und Gesetzen durchführen will, nennt man
ihr Recht; es wird zuerst als ungeschriebenes Gewohn-
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