Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches Staatsrecht. 
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Wann wurden die 
ausgewählt wichtigen 
Bündnisse nach 
Zusammenbruch des 
Deutschen Reichs 1806 
bis zur Reichsgründung 
1871 geschlossen? 
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, das mit 
der Niederlegung der Kaiserwürde durch Kaiser Franz II. 
im Jahr 1806 endigte. In diesem Jahr wurde auch Preußen 
von Napoleon militärisch niedergerungen und besetzt. 
Durch die Auflösung des Reichs und den Beitritt zum 
Rheinbund trat Bayern — seit dem Preßburger Frieden 
vom 26. Dezember 1805 als Königreich anerkannt — in 
die Reihe der „souveränen“ Vasallen-Staaten ein. Um 
dem neugebildeten Königreiche eine staatliche Einheit zu 
geben, beseitigte Maximilian Joseph die alten landständi- 
schen Institutionen und proklamierte die Verfassung vom 
18. Mai 1808. Das Königreich Bayern ist damit der älteste 
deutsche Verfassungsstaat im modernen Sinn. 
Die napoleonische Zwingherrschaft in Europa endigte 
1815 durch die Befreiungskriege der Koalition aus Preußen, 
Rußland und Österreich. Das zerrüttete Staatengefüge 
Europas wurde im Friedensschluss auf dem Wiener 
Kongress neu geordnet. Ein Teil der Kongressakte war 
die Deutsche Bundesakte, ein völkerrechtlicher Vertrag 
über die Gründung eines Staatenbundes, des Deutschen 
Bundes. Die Bundesakte wurde am 10. Juni ı815 von 39 
Staaten unterzeichnet. 
Artikel XIII der Bundesakte bestimmte „In allen Bundes- 
staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“ 
und war damit maßgeblich für den deutschen Frühkonsti- 
tutionalismus, insbesondere in den süddeutschen Staaten. 
Schon 1816 verabschiedeten das Fürstentum Schaumburg- 
Lippe und das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach 
landständische Verfassungen, das Großherzogtum Baden 
folgte 1818 und das Königreich Württemberg 1819. 
In Preußen dauerte diese Entwicklung länger, denn die 
1815 vom Preußischen König Friedrich Wilhelm III. nach 
dem Befreiungskriege versprochene Verfassung wurde erst 
infolge der Reaktion nach der Revolution von 1848 von 
Friedrich Wilhelm IV. dem Volk aus eigener Kraft gegeben; 
diese „oktroyierte“, d. h. ohne formelle Mitwirkung des 
Seite 24 | Die Geschichte der Verfassungen.
	        
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