Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches Staatsrecht. 
(2) Tritt ein Deutscher ohne Erlaubnis seines 
Deutschen Heimatstaats in fremde, ausländische 
Staatsdienste, so kann die Zentralbehörde seines 
Heimatstaats denselben durch Beschluß seine 
Staatsangehörigkeit verlustig erklären, wenn er 
einer ausdrücklichen Aufforderung zum Austritt 
nicht Folge leistet. (Bazille) 
„Erst durch die Regelung der Staatsangehörigkeit sind 2 
die Deutschen wirklich zu Bürgern eines gemeinsamen Durch welche wesentliche 
Staates und zu Kindern eines gemeinsamen Vaterlandes Regelung sind die 
  
geworden.“ (Bernheim) Deutschen zu Kindern 
eines semeinsamen 
Anmerkung. „Der Angehörige eines jeden Bundesstaates Vaterlandes geworden? 
muß in jedem anderen Bundesstaat als Inländer behandelt 
werden; er darf also nicht beschränkt werden in der Wahl 
seines Wohnsitzes, im Gewerbebetrieb, bei Übernahme 
öffentlicher Ämter, bei Erwerbung von Grundstücken, bei 
allen bürgerlichen Rechten (politische Rechte des Einzel- 
staates stehen nur den eigenen Staatsangehörigen des 
Landes zu).“ (Ehringhaus, 1915, S. 9.) 
16. Die öffentlichen „Rechte der 
Staatsbürger“. 
Durch die Verfassung sind die Staatsangehörigen ‚7 
(Staatsbürger) geworden. Seitdem unterscheidet man die Welche öffentlichen Rechte 
  
Rechte in zwei Klassen, in haben die Staatsangehörigen 
(Staatsbürger) gemäß 
+ Staatsbürgerliche oder politische, die nur Vollbürgern Reichsverfassung neben 
zustehen. den staatsbürgerlichen 
oder politischen Rechten? 
« Bürgerliche (Grundrechte), die grundsätzlich allen 
Bürgern zustehen. 
Die Deutsche Reichsverfassung enthält nichts von den 
Rechten der Bürger, da die Verfassungen der Einzelstaaten 
sie enthalten; wohl aber ist eine Reihe wichtiger Rechte 
durch Reichsgesetze geregelt. (Bernheim) 
Die öffentlichen „Rechte der Staatsbürger“. | Seite 37
	        
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