Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches Staatsrecht. 
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Welche allgemeinen 
staatsbürgerlichen Pflichten 
ergeben sich aus der Natur 
jedes modernen Staates? 
a RV Art. 11 (Nr. 
628, Reichs-Gesetzbl. 
1871, Nr. 16, 5. 63 ff) 
  
Welche ist die alleinige 
Staatsbürgerpflicht, 
die durch die 
Reichsverfassung besteht? 
nicht nur ein Mangel an Gemeingefühl, sondern auch 
der politischen Einsicht und Bildung, für die gründlich 
zu sorgen man verhängnisvollerweise versäumt hat, als 
man dem Volke wesentlichen Anteil an der Regierung 
des Landes gab.“ 
Die Staatsangehörigkeit ist in erster Reihe ein Kreis 
von Pflichten; aus den Pflichten ergibt sich ein Kreis von 
Rechten. 
„Alle diese Rechte und Freiheiten müssen natürlich von 
den Bürgern in rechtem Sinne angewendet werden. Keiner 
darf seine Freiheit dazu mißbrauchen, die Rechte eines 
anderen anzutasten, denn jedem ist ja gleiche Freiheit 
und gleiches Recht zugesichert, und jeder muß stets daran 
denken, daß er seine Freiheit gebrauchen soll; nicht nur 
zu seinem Wohle, sondern auch zum Wohle aller seiner 
Mitbürger seines Vaterlandes.“ (Giese et al., 1910, S. 66.) 
Jeder Bürger muß als Glied des Reiches für dessen 
Bestand und Erhaltung nach seinen Kräften sorgen, da von 
dem Wohle des Staates sein eigenes Wohl abhängt. 
Die allgemeinen Staatsbürgerpflichten, die sich aus der 
Natur jedes modernen Staates ergeben, sind folgende: 
Treue zum Landesherrn sowie Gehorsam gegen die 
Obrigkeit, die Regierung und die Gesetze innerhalb der 
Grenzen ihrer Zuständigkeit. Jede Obrigkeit ist zum 
Wohle der Gesamtheit eingesetzt und darum muß jeder 
einzelne ihr gehorchen. Gegen etwaige Übergriffe der 
obrigkeitlichen Personen darf man sich bei den vorge- 
setzten Behörden beschweren oder bei den Gerichten 
Klage erheben (Giese et al.); 
Seite 44 | Die Pflichten der Reichsangehörigen.
	        
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