A. Deutsches Staatsrecht.
b) Feststellung der Reichshaushaltsetats. Sie
werden durch Gesetz festgestellt; zu demselben
ist die Zustimmung des Reichstags erfor-
derlich. Dadurch hat der Reichstag nicht nur
Gelegenheit, auf die Finanzwirtschaft des
Reiches maßgebend Einfluß auszuüben und
die in Aufsicht genommenen Regierungs-
handlungen oder Einrichtungen erforder-
liche Geldmittel zu genehmigen oder durch
Vertagung zu verhindern, sondern auch die
gesamte Verwaltung, die Organisation und
Tätigkeit aller Behörden und hervortretenden
Bedürfnisse bei der Beratung über die einzelnen
Ansätze des Etats seiner Kontrolle und Kritik zu
unterziehen.
22.2.3. Souveränitätsrechte. 7
Was bedeuten die genannten
(1) Bundesrat. Souveränitätsrechte
des Kaisers?
a) Dem Kaiser liegt es ob, den Mitgliedern des
Bundesrates den üblichen diplomatischen -= RV Art.ıo (Nr. 628,
Schutz zu gewähren. Reichs-Gesetzbl. 1871, Nr.
16, 5. 63 ff), unterliegt
(2) Kaiser. auch $$ 105, 106 StGB
a) Unverletzlichkeit. Er ist unverletzlich; Angriffe
gegen ihn werden als Majestätsverbrechen hart -> StPO 8484 (Nr.
bestraft. 1169, Reichs-Gesetzbl.
1877, Nr. 8, S. 253 ff)
b) Unverantwortlichkeit.
« Politisch. Er kann nicht zur Verantwortung
gezogen werden; der Reichskanzler
übernimmt die Verantwortlichkeit durch
Gegenzeichnung.
Strafrechtlich. Er ist nur privatrechtlich dem
Strafgesetz unterstellt.
Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane. | Seite 65