Full text: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A. Deutsches Staatsrecht. 
(3) Reichstag. 
22.3. Ehrenrechte. 
(1) Bundesrat. 
  
(2) Kaiser. 
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Welche Ehrenrechte a) Titel, Ehren. 
hat der Kaiser? 
b) „Deutscher Kaiser“, Majestät, Wappen, Standarte. 
c) „Präsidium des Bundes“. 
d) Er übt Begnadigungsrecht aus und hat Disposi- 
tionsfonds für Gnadenbewilligungen. 
(3) Reichstag. 
22.3.1. Thronfolge. 
Es gelten die Bestimmungen: 
a) Deutscher Kaiser ist der König von Preußen. 
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Welche Bestimmungen b) Die Ihronfolge der preußischen Erbmonarchie ist in 
gelten für die Thronfolge den Artikeln 53 bis 57 der Verfassungsurkunde für den 
im Reich? Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 bestimmt. 
c) Immer der älteste männlich Nachkomme (Kronprinz) 
ist erbberechtigt. 
d) Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr wird der König 
volljährig und regierungsfähig. 
Seite 66 | Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane.