Full text : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

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garien  verpflichter,  seine  Streitkräfte  zu  mobilisieren.  sie  nach  einem  auszuarbeitenden
  Plan  zu  konzentrieren  und,  wenn  Rußland  es  verlangen  sollte,  den
Angriff  geiren  die  Örterreichisch-rumänischen  Truppen  zu  beginnen.

6.

Im  Falle  eines  Krieges  zwischen  Rußland  und  Bulgarien  einerseits  und
Rumänien  und  Österreich-Ungarn  oder  dem  Dreibund  andererseits  wahrt
Bulgarien  strengste  Neutralität  der  Türkei  gexenüber  und  wendet  die  Außerste
Vorsicht  im  Verkehr  init  ihr  an.  um  nicht  durch  einen  Konflikt  mit  ılieser  Macht
Komplikationen  in  der  allremeinen  Lage  hervorzurufen.

In  Anbetracht  des  Gesagten  konzentriert  Bulgarien  seine  Armee  an  der
Donau  zur  Aktion  gegen  Rumänien  nach  einem  auszuarbeitenden  Plan.  in  dem
es  zur  Beobachtung  der  Grenze  und  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  und  Ruhe
im  I.ande  einen  kleinen  Teil  seiner  Kräfte  jenseits  des  Balkans  zurückläßt.

i.

Die  Pläne  für  die  Mobilisierung  und  Konzentrierung  der  bulgarischen
Armee  und  ihrer  Teile  ebenso  wie  die  Pläne  für  die  Verteidigung  und  den  Vormarsch
  gemäß  der  vom  russischen  Generalstab  gestellten  Aufgaben  un  Ziele,
müssen  vorher  unter  Leitung  des  russischen  (eneralstabes  zusammen  mit  dem
bulgarischen  Kriegsministerium  ausgearbeitet  werden:  sie  werden  von  Seiner
Kaiserlichen  Majestät  dem  Kaiser  von  Rußland  bestätigt  und,  wenn  notwendig,
später  «urchgesehen,  verbessert  und  ergänzt  werden.

N.

Der  Überbefehl  über  die  Streitkräfte  Rußlands  und  Bulgariens  während
der  Krieges  und  die  f.eitung  der  Operationen,  sei  es,  daß  die  russische  und  bulgarische
  Armee  zusammen  oder  getrennt,  d.  h.  auf  verschiedenen  Kriegsschauplätzen
  operieren,  steht  in  jedem  Fall  dem  russischen  Höchstkommandierenden
  zu.  Seine  Zarische  Hoheit  der  Fürst  von  Bulgarien  behält  die  Rechte
und  den  Titel  eines  Öberl  lierenden  »einer  Armee  bei  und  wird  diese
persönlich  befehligen.  Wenn  aber  Seine  Hoheit  wünschen  sollten,  dieses  Amt
einer  anderen  Persönlichkeit  zu  übertragen,  so  muß  diese,  wie  auch  der  Chef  des
Stabes  der  Armee  nach  vorheriger  Verständigung  mit  dem  russischen  Kriegsministerium

  und  mit  Billigung  Seiner  Majestät  des  Kaisers  von  Rußland  erwählt
werden.

Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  mit  dem  russischen  Hauptquartier  wird
dem  Hauptquartier  des  Ober}  lierenden  der  bulgarischen  Armee  ein
General  der  russischen  Armee  und  diesem  ein  Stabsoffizier  zugeteilt.  Dem
Kommandeur  eines  jeden  Korps  oder  jeder  besonderen  Abteilung  der  bulgarischen
  Armee  wird  ein  russischer  Stabsofflzier  attachiert.  Alle  diese  Personen
hahen  bei  der  Entscheidung  von  Fragen  operativen  Charakters  eine  beratende
Stimme.

Dem  Hauptquartier  des  russischen  Oberl  di  leu  wird  ein  von
Seiner  Zarischeu  Hoheit  dem  Fürsten  von  Bulgarien  ernannter  bulgarischer
(ieneral  oder  Stabsofflzier  zugeteilt.