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garien verpflichter, seine Streitkräfte zu mobilisieren. sie nach einem auszuarbeitenden
Plan zu konzentrieren und, wenn Rußland es verlangen sollte, den
Angriff geiren die Örterreichisch-rumänischen Truppen zu beginnen.
6.
Im Falle eines Krieges zwischen Rußland und Bulgarien einerseits und
Rumänien und Österreich-Ungarn oder dem Dreibund andererseits wahrt
Bulgarien strengste Neutralität der Türkei gexenüber und wendet die Außerste
Vorsicht im Verkehr init ihr an. um nicht durch einen Konflikt mit ılieser Macht
Komplikationen in der allremeinen Lage hervorzurufen.
In Anbetracht des Gesagten konzentriert Bulgarien seine Armee an der
Donau zur Aktion gegen Rumänien nach einem auszuarbeitenden Plan. in dem
es zur Beobachtung der Grenze und Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe
im I.ande einen kleinen Teil seiner Kräfte jenseits des Balkans zurückläßt.
i.
Die Pläne für die Mobilisierung und Konzentrierung der bulgarischen
Armee und ihrer Teile ebenso wie die Pläne für die Verteidigung und den Vormarsch
gemäß der vom russischen Generalstab gestellten Aufgaben un Ziele,
müssen vorher unter Leitung des russischen (eneralstabes zusammen mit dem
bulgarischen Kriegsministerium ausgearbeitet werden: sie werden von Seiner
Kaiserlichen Majestät dem Kaiser von Rußland bestätigt und, wenn notwendig,
später «urchgesehen, verbessert und ergänzt werden.
N.
Der Überbefehl über die Streitkräfte Rußlands und Bulgariens während
der Krieges und die f.eitung der Operationen, sei es, daß die russische und bulgarische
Armee zusammen oder getrennt, d. h. auf verschiedenen Kriegsschauplätzen
operieren, steht in jedem Fall dem russischen Höchstkommandierenden
zu. Seine Zarische Hoheit der Fürst von Bulgarien behält die Rechte
und den Titel eines Öberl lierenden »einer Armee bei und wird diese
persönlich befehligen. Wenn aber Seine Hoheit wünschen sollten, dieses Amt
einer anderen Persönlichkeit zu übertragen, so muß diese, wie auch der Chef des
Stabes der Armee nach vorheriger Verständigung mit dem russischen Kriegsministerium
und mit Billigung Seiner Majestät des Kaisers von Rußland erwählt
werden.
Zur Erleichterung des Verkehrs mit dem russischen Hauptquartier wird
dem Hauptquartier des Ober} lierenden der bulgarischen Armee ein
General der russischen Armee und diesem ein Stabsoffizier zugeteilt. Dem
Kommandeur eines jeden Korps oder jeder besonderen Abteilung der bulgarischen
Armee wird ein russischer Stabsofflzier attachiert. Alle diese Personen
hahen bei der Entscheidung von Fragen operativen Charakters eine beratende
Stimme.
Dem Hauptquartier des russischen Oberl di leu wird ein von
Seiner Zarischeu Hoheit dem Fürsten von Bulgarien ernannter bulgarischer
(ieneral oder Stabsofflzier zugeteilt.