Metadata : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

16  Kathollsche  Religlonslehre.

stufe  hat  der  Lehrer  die  Maßhaltung,  welche  dort  nur  im  allgemeinen
angegeben  ist,  im  einzelnen  selbst  durchzuführen.

Nur  von  der  festen  Grundlage  sicherer  religiöser  Kenntnisse,
gläubiger  überzeugung  und  kirchlicher  Gesinnung  aus  kann  der
Religionsunterricht  bestrebt  sein  und  hoffen,  auch  die  andere  Seite,
nicht  den  letzten  und  unwichtigsten  Teil  seiner  Aufgabe,  nämlich
die  religiöse  Erziehung  und  sittliche  Veredelung  der  Schüler,  mit
vollem  und  dauerhaftem  Erfolge  zu  verwirklichen;  das  eigene  Beispiel
des  Lehrers  ist  dabei  von  besonderer  Wichtigkeit.

Die  Glaubens=  und  Sittenlehre  kommen,  entsprechend  der  Dreiteilung
  der  neunstusigen  Unterrichtsanstalten  und  durchgehends  im
Anschlusse  an  dieselbe,  dreimal  zur  Behandlung,  jedesmal  in  erweiterter
  Form  und  in  größerer  Vertiefung;  bei  der  Besprechung  sind
auch  die  auf  anderen  als  dem  religiösen  Lehrgebiete  gewonnenen
Kenntnisse  der  Schüler  tunlichst  zu  verwerten.  Im  Irteresse  der

Schüler,  welche  nach  Beendigung  des  Untersekunda-Kursus  die  Anstalten
  verlassen,  ist  dieser  Klasse  als  vornehmstes  Lehrpensum  eine
populär  gehaltene  Begründung  des  katholischen  Glaubens  zugewiesen;
auf  die  Lehre  von  der  Kirche  ist  bei  diesem  Unterrichtsstoffe  vornehmlich
  Gewicht  zu  legen.  Denn  auf  dem  Gehorsam  gegen  die
Kirche  als  die  von  Gott  beglaubigte  Hüterin  und  Erklärerin  der
göttlichen  Satzungen  beruht  nach  katholischer  Lehre  das  wahrhaft  sittliche
Leben,  und  darin  liegt  hinwiederum  ein  besonderer  Schutz  gegen  die  verkehrten,
  die  sittliche  Ordnung  gefährdenden  Zeitrichtungen  der  Gegenwart.

Wie  der  Unterricht  in  der  Glaubens=  und  Sittenlehre  immer
auf  die  biblischen  Geschichten,  so  muß  umgekehrt  der  biblische  Geschichtsumterricht
  stets  auf  die  Glaubenswahrheiten  und  sittlichen  Vorschriften
zurückgehen.  In  dieser  Wechselbeziehung  kann  auf  der  Oberstufe,
sofern  insbesondere  auch  die  Zeit  dies  gestattet,  die  Besprechung  der
Glaubens=  und  Sittenlehre  bei  einzelnen  Gelegenheiten  füglich  an  die
Lesung  oder  Mitteilung  ausgewählter  kleiner  Abschnitte  der  Heiligen
Schrift,  beispielsweise  an  die  Bergpredigt,  an  einzelne  Gleichnisreden
und  Begebenheiten  aus  dem  Leben  Jesu  angeknüpft  werden.

An  die  erste  Einführung  in  die  Kirchengeschichte  auf  der  Mittelstufe
  schließen  sich  auf  der  Oberstufe  ausführlichere  Mitteilungen  aus
diesem  Unterrichtsgebiete  an,  hier  wie  dort  vorwiegend  in  Form  von
Charakterbildern.  Das  Hauptziel  dieses  Unterrichts  liegt  nicht  darin,
eine  möglichst  große  Summe  von  Einzelheiten  zu  bieten  und  dem
Gedächtnisse  der  Schüler  einzuprägen,  sondern  die  Kirche  hochachten
und  lieben  zu  lehren,  in  ihrer  Geschichte  insbesondere  die  Entfaltung
eines  Planes  der  göttlichen  Vorsehung  erkennen  zu  lassen.  Die  erziehliche
  Anwendung  und  Bedeutsamkeit  dieses  Unterrichtsgegenstandes
ergibt  sich  daraus  von  selbst.