Full text : Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preußen von 1901.

162  Die  Zahlen  bedeuten  die  Seiten.

teit  8;  fein  Erwerbögrund  der  Stantd-  BZujtändigfeit  zur  Entjch.  über  ben  Beangehörigkeit
  11;  im  Vergleich  zur  fiß  der  Reichd-  und  Staatdangehörig-Kiederlajjung
  20,  21  ;  65,  76  46,  86;  teit  8,  88  ;  zur  Feftitellung  der  Staat3-ald
  Erwerbigrund  der  Staatdange-  angehörigteit  eines  indelfindes  15,
börigleit  in  verfchiedenen  Staaten  88  ;  zur  Behandlung  von  Aufnahme-125
  ff.  gefuchen  19,  89ff.;  zur  Behandlung
von  Einbürgerungsgejuchen  25,  YOff.;

zur  Behandlung  von  Entlajjung3-3.

  geluhhen  94  ff.;  beim  Erfab  der  Zu-Sehnjähriger

  Aufenthalt  im  Ausland,  ftimmungserflärung  des  Ehemannes

erlu  der  Stantdanaehöriafeit  zum  Yufnahmeantrag  der  Ehefrau
2,  ,  ee  78.  113)  angehörigtel  Ba  Behörden  im  allgemeinen
dur  a  a  ws  Stant3ange-  |  Zujtändigfeitäverordnung  bayer.  17.
Be  nn  |  Zuftimmung  de  Manne3  zum  Wuf-Sentralbehörhe,
  Birkung  d.  Anftellung,  |  nahmeantrag  ber  Ehefrau  19,  23;
ber  Veftätigung  burd  fie  auf  die  |  pes  gefeplichen  Vertreters  zum  Antrag
Staat3angehörigfeit  41,  42;  Zuftän-  auf  Aufnahme  19,  24;  zum  Antrag
digfeit  zur  UÜberlennung  ber  Staat3-  ;  auf@inbürgerung  25,  28;  der  Ehefrau

angehörigteit  72,  73,  87.  |  zum  Antrag  auf  Entlaffung  54.
BZurüdnahme  ber  Staatdangehörigfeit3s-  Zwifchenpunkt  (Snzidentpunft),  im  ververleihung
  50.  waltungsrecdhtl.  Verfahren  8,  20,  22,
Nachtrag.
Belanntmachung  des  bayer.  Stantsminifteriums  des  Innern  betr.
DHeimatihein

vom  2.  März  1922  Nr.  5604  b  16  (StAnz.  Nr.  52).

Unter  Aufhebung  entgegenftehender  Beflimmungen  wird  angeordnet,  daß  bis
auf  mweitere3  den  in  ber  Schweiz  (nicht  aber  den  im  übrigen  Ausland)  anfäffigen
  Staat3angehörigen  Heimatjcheine  unmittelbar  durch  die  Poft  zu  überfenden
  find.  Eine  Aushändigung  durch  Yermittlung  der  Konfularbehörden  Hat
nur  mehr  ftattzufinden,  wenn  fie  von  den  Beteiligten  felbjt  beantragt  wird  oder
aus  befonderen  Gründen  veranlaßt  erjcheint.  Die  Überfendung  ber  Heimatfcheine
bat  al3  ‚Einfchreiben  gegen  Rüdjchein“  (gegebenenfall3  auch  unter  Nachnahme
ber  erwadhfenen  Koften)  und  mit  dem  Vermerk  auf  dem  Briefumfchlag  ‚Nur  an
ben  Empfänger  perfönlich  auszuhänbigen!”  zu  erfolgen.