Aummer 100
—.——--3wel
englische Sandelsspione
aus Schweden ausgewiesen.
Kopenhagen, 29. April. Die schwedische
Regierung beschio. die beiden Engländer Kapitän
Rogero und Ingenieur Stoddet aus
Schweden auszuweisen, da sie Spionage getrieben
haben. Beide zeigten großes Interess!
für die sch k die Ausfuhr, besonders nach
Deutschland. 13.)
Die Politik Italiens.
London, 30. April. Eine Mitteilung der
Agence Havas besagt: Bezüglich der über Italien
im Zusammenhang mit dem Kriege auftauchenden
Gerüchte wird bemerkt, daß der Erklärung
vom 24. April nichts Amtliches hinzuzufügen
sei. Jene Erllärung besagte, man
wisse nicht das Gcringste, was die Gerüchte über
militärische und Rotten- Bewegungen oder über
politische Handlungen, die eine unmittelbare
Voränderung in der italienischen Politil der
vorruf n könnten, bestätigen würde. Die Haltung
Italiens bleibe die gleiche, wie bis dahin.
Diese Erklärung gilt heute so gut, wie am 24.
April. Auf krinen Fall liegt eine Qmiliche
Nachricht im argenteiligen Sinne vor.
Rufstand und Finnlone.
London, 30. April. Nach einem Petier#=burger
Teiegramm soll der aslisch Oberkommandierende
Grohfürst Nilolaus dem Zaren
ne Vorschlag unterdreilet baben, in
tracht der biskher zufriedenstellenden Führung.
er Finnländer in der Armee als Belohnung
1P finnländische Armee wieder berzustellen.
Nach anfänglichem Zögern soll der Zar seine
Cinwilligung erteilt haden. Edenso soll Finnland
wieder die Verfassung gegeben werden,
die es bis zum Jahre 1898 besaß. (3.)
Das Schicksal des „Leon Gambetta“.
Genf, 30. April. Der „Matin“ richtet die
oringende Mahnung an die russische Admiralilät,
auf ihren Kriegsschiffen, besonders der Ostseeflotte,
einen Urengen Wachdienst einzufüdren,
da sie sonst leicht das Schicsal des „Leon
Gambetta“ teilen könnten. (J.)
Der Erfolg der Türken
auf der Halbinsel Gallipoli.
Budapest. 30. April. Der Spezialberickz
erstatter des „Pester Lloyd“ meldet aus den
Dardanellen: Auher den feindlichen vier Biigaden,
die die Türken ins Meer warfen, schossen
die Türken noch 12 Schaluppen, die mit
fliehenden Engländern und Franzosen gefüllt,
bamstas, 7. Mal 2.
ketzt Nachalchten.
Schweres Eisenbahnunglück.
Berlin, 30. April. Gestern Nachmittag
überfuhr der Posener Zug bei Briesen vier
Kinder im Alter von 10. 14 Jahren. Drei
Kaben und ein Mädchen. Drei von ihnen
waren auf der Stelle tot, das vierte wurde
schwer verletzt. Die Kinder spielten auf dem
Geleise und überhörten den herankommendein
Eilzug.
12 Millionen Schadenersatz.
Berlin, 30. April. Die Reederei des norwegischen
Dampfers „Storstad“, der vor einem
Jahr im St. Lorenzstrom mit dem lanadischen
Dampfer „Empreß of Irland“ zusammenstieß,
ist zur Zahlung von 12 Mill.
Mark Schadensersatz an die Canada--Pazisic-Eisenbahngesellschaft
verurteilt worden. Ter
Zusammenstoß forderte etliche Hunderte von
Menschenleben.
Bäücherschan.
Aus dem Maiheft von „Wester
manns Monatsheften“. Die Fahne der
Wallonen. Ein Kriegsroman aus Belgien von
Nann Lambrecht. Vaterland und Muttersprache.
Ein Freiburger i sv ortraa von
Professor Dr. Friedrich K Vom Lñgen.
Von Professor Dr. ege, Gramzov.
Ein deuischer Maler auf dem westlichen Kriegsschaurlatze.
Mit Feldbriefen und 18 Zeichnungen
von Fritz Rhein. Veröffentlicht von Friedrrich
Dũsel. Eold und Reichsbank. Von
W. Aichele. — Der Wiederaufbau nach dem
Kriege. Von Professor Mar Metzger. — Heldengrabmäler.
Von Dr. Rich. Bürner (mit!s 25
Abbildungen). Das Reich der Frau: Der
Geist der Mütter. Von Hedwig von Soyters
— U.-Boote. Von Georg Schultze-Bahlke (illustriert).
— Aus einem österreichischen Kriegs.
tagebuch. Von M. J..Gedbt ihnen Arbeit.
Einige Worte über die Versorgung unserer Arbeitslosen
und Kriegsinvaliden. Von Hans Ostwald.
— Der Kriegsfreiwillige. Skizze von
Grorsz Krüger. Der Weltkrieg. Zeitgeschicht.
cche t natsberichte von Professor Dr. Gustav
Roloff.
Bayer. Kriegskochbüchlein. Anweier
besonderer Berücksichtigung ländlicher Verhältnisse.
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che Frauenschulen auf dem Lande, Münen,
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4 4 50 Seilen eine ganze Reihe von erprobten
Kochrezepten und kostet nur 10 Pfg. Die Anweisungen
sind aufgestellt unter besonderer
rücksichligung der durch die Beschlagnahme von
Getreide und Mehl gegebenen Verhältmisse in
ländlichen und städtischen Haushaltungen. Auch
verschiedene Ratschläge über Gemüsebau und
Geflügelzucht sind beigegeben. Das Böchlein
erscheint jetzt schon in 6. Auflage mit über
100 000 Stüä.
„Wiener Mode“. Jetzt kommt die Zeit,
in der man sich mit wenig Geld sehr saubere
Kleidungsstücke machen kann. Man mache sie
an Hand des neuen Heftes der „Wiener Mode“.
das sehr schöne Modelle für Waschkleider, Kretonhüte
und Häubchen, Berufskleider, Schürzenkleider
für Garten und Haus ufw. bringt.
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Städl. Acbeilsaml! Joserhein.
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burschen, 1 Stallmagd, 2 Nähmädchen, 1 K6.
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ter, 2 Steinmetze, 6 Hufschmiede, 2 Wagner, 2
Maschinenschlosser, 68 Bauschlorser, 1 Fahrradmechaniker,
3 Sattler, 3 Gang-, 1 Kreissäger,
2 Metzger, 1 Müller, 8 Schneider, 1 Schuhmacher,
3 Hausb urschen, Zimmerleute und Erdarbeiter;
40 Stall- und Feldmägde, 5 Hausmägde,
1 Spülerim 1 Herdmädchen.
KHKort##berschle.
ünchen, 29. April. Der Münchener
Schlachtviehmarkt am Mittwoch hatte ein
Gesamtangebot von 5214 Schlachttieren und
zwar 73 Ochsen, 78 Bullen, 191 Kühe, 6½
Jungrinder- 1356 Kälber, 3200 Schweine, 70
Schafe und 166 Lämmer, Kitze, sowie Spanferkel.
Der Großviehmarkt hatte der Zahl nach
um 113.. Stück schwächere Zufuhr als am Mitt-
schnittsbeschaffenheit unverändert scwach. mitielmähig.
Vom neu zugeführten bayerischen Vieh
waren 12 Ochsen aͤ 42 Kühe guter Beschafsenheit.
Ungefähr 110 Stück des bayerischen
Gesamtvorrates waren ganz mindere, ale übrigen
Tiere miltlerer Be affenheit. Die ause
bayerischen Inlands-Ochsen, von denen
Stücke aus Berlin und 7 Stück aus Halle a. r
zugeführt waren, waren insgesamt von ziemlich
guter Qualität. Der Handel für den Platzbedarf
setzt zu Beginn des Marktes nur Mittelmäßig
ein. Nur autgesprochen gute, sowie teilweise
auch bessere Mittelware war ziemlich gefragt,
jedoch wickelten sich wegen der hohen
Preisforderungen dir Kaufageschäfte nur schleppend
ab und besserten sich erst im weileren
Verlaufe des Marktes, als die allgemeine Preislage
sich jener des letzten Montagsmarktes so
ziemlich angeraht hatte. In der Hauptsache
gallen der Zentner Lebendgewicht: Ochsen 52
bis 70 Mr., Bullen 42 52 Mk., Kühe, sowie
Kalbinnen 30—55 Mk. und Jungvieh 311—41
Mark. Der Kälbermarkt hatte für den normalen
Mttwochsbedarf der Zahl nach besseres Mitlelangebot.
Der Beschaffenheit nach waren jedoch
höchstens 200 Stück des Vorrates gute Ware.
Etwa 60/0 Stück waren mittlerer, alle übrigen
Tiere minderer Qualität. Der Handel setzte
aufang ein wenigf lebhafter ein, flaute jedoch
alsbald etwas ab, um sich gegen Marktschluß
abermals zu bessern. Die Preise bewegten sich
in der Hauptsache auf der Höhe des letzten Monagsmarktes,
doch hatte sich teilweise eine schwach
zuwz gende Tendenz bemerkbar gemacht. Beste
Eigen erzielten auch über Notiz, in der Hauptsache
galten lebende Tiere 46 62 Mark, geschlachtete
58 72 Mark der Zentner. Der
Schweinemarkt hatte für einen Wochenhauptmarkt
der Zahl nach nur mäßiges Mittelangebot.
Vom Vorrate waren etwa 500 Stück
Fettschweine, 1100 Stück mittelschwere, alle
übrigen jungen Tiere unter 120 Pfund Lebendgewicht.
Der Handel bei lebenden Tieren,
sowie bei frisch geschlachteter Ware guter Beschaffenheit
gestaltete sich etwas leobaften es.
zeigten die Preise neuerlich schwach ltigende
Tendenz. Mindere geschlachtete, insbesondere infolge
der wärmeren Witterung schon etwas matt
gewordene Ware war anfangs ziemlich vernalässigt
und konnte erst später zu zurückgesetzten
Preisen Absatz finden. In der Hauptsache golten
lebende Tiere 70 383 .geschla achtete
68— Beste Ware erzielte lebend
96 M.
zu 85 Mk., geschlachtet bis zu 100 Mark der
Zentner.
Wetterbericht für Samstag, den 1. Mai:
waren, bei Kadatepe in den Grund. (3.) sung zur einfachen und billigen Ernährung, un-!] woch der vorigen Woche, döch war die Durc- Nur gewittrige Störungen.
vieh (Kälber, „Schafe, Ziegen u. Schweine Feilbieten vder Verkauf unter- #oder aufeinan- Eiskellern ist zwar gestattet, jedoch das das La-Detannimachung.
einschließlich der Lämmer, Kitchen und Span-der zu legen oder zu hängen oder Fleisch der gern dosselben anf Eis vrerboten. Die Eisleller
Br . ferkel) — dann solche Fleischbestandteile ein= einen Gattung mit dem Namen ci#er anderen us haben den polize-ll##en Anforderungen zu ent-Betreff:
Impfung pro 191 schliehlich des aus lassenen Fettes feilgeboten bezeichnen oder unter diesem Namen zu verkau- sprechen.
Der 2. Termin für die öffentliche Imp- und verkauft werden. fen oder feilzubieten.
fung pro 1915 ist auf Mittwoch, 5. Mai
1915, vormittags 10 Uhr, festgesetzt.
Hiezu sind alle impfpflichtigen Fnder, deren
Schreibnamen mit den Buchstaben 6C, II, J. K,
L und M beginnen, zu bringen.
Die Kontrolle der an diesem Tage geimpften
Kinder wird am Mittwoch, den 12. Mai
1915, vormittags 10 Uhr, vorgenommen.
Der3. Termin ist auf Freitag, 7. Mai
1915, vormittags 10 Uhr, festgesetzt.
Hiezu sind alle impfpflichtigen Kinder, deren
Schreibnamen. mit den Buchstaben N, 0, P,
R. S beginner, zu bringen.
Die Kontrolle wird am Freitag, 14. Mai
1915, vormittags 10 Uhr, vorgenommen.
Impfung und Kontroll' sinden im Saale
des „Postgartens“ statt. -
Im übrigen wird auf das Ausschreiben vom
24. da. Mtis. Bezug genommen.
Rosenheim, den 30. April 1915.
Stadtmagistrat.
Bekanntmachung.
Fleischverkaufs= Ordnung betreffend.
Nachstehend werden die vom Stadtmagisttrat
NRosenheim auf Grund der Art. 75, 143, 140
Ziffer 2 des Polizeistrafgesetzbuches und § 6
der R ichsgewe rbeordnung unterm 24. ddechenn
und 23. Juni 1905 erlassenen und mit hoher
Entschliehung der K. Regierung von Oberbayern,
Kammer des Innern, vom 7. August
1905 Nummer 35 243 für vollziehbar erthüärte
Fleischverlaufsordnung als ortspolizeiiiche
Vorschrift wiederholt zur Kenntnis der
Beteikigten gebracht:
§* 1. Außerhalb der städtischen Freibank dürsen
in den Läden oder sonstigen Verkaufsstellen
der Metzger und der zum Feilbieten von Fleisch
berechtigten Gewerbetreibenden nur
Vornahme der Fleischbeschau durchaus unbeanstandet
gebliebene und vollkommen gefunde, von
ehörig angereistem und ordentlich em
Verhet stammende Fleisch — dos sogenonnte tau
liche Fleisch von Schlachnieren, nämlich Gro
vieh (Ochsen, Stiere, Kuhe, Rinder), Klein-
§ 2. Das Feilbieten der in 8 1 bezeichneten
Gegenstände, insbesondere auch der Würste im
Umhertragen und das Housieren mit denselben
ist verboten.
6 3. Beim Verbringen an Kunden müssen
solche Gegenstände, soferne sie effen getragen
werden, mit einem reinen Tuche bedeckt sein.
§5 4. Metzger und andere zum Verkauf von
Rohfleisch berechtigte Personen sind verpflichtet,
die Preise ihrer Verkaufsgegenstände an und
in ihren Verkaufslokalitäten auf eine für den
Verkäufer leicht sichtbare Weise anzuschlagen
und namentlich den Preis des angebotenen
Fleisches genau. ausgeschieden nach den einzelnen
Gattungen, als Schwein-, Koalb-, Ochsen-, Mastochsen-,
Kuh-, Mastkuh--, Stier-, Jungrindfleisch
usw. zu verzeichnen. Sollte der Verkäufer für
einzelne Sorten der einzelnen Fleischgattungen
verschiedene Preise fordern wollen, so ist er
verpflichtet, diese einzelne Preise gleichfalldurch
Anschlag bekannt zu geben und einzuhalten.
Insbesondere ist verboten, an der Tasel
den Preis für Ochsenfleisch, Victecienials
und gemästet:? Kuhfleisch auszuzeichnen, insolange
solches nicht zum Verkaufe vorrätig ist.
Auf das Feilhalten und den Verkouf von Pferdestellh
s.S#die Bestimmungen des § 18 des
Gesetzes, betr. diel Schlachtvieh und Fleischdeschau
vom 3. 1900 Anwendung. Hlenach
darf insbesondere vie gewerbsmäßige wie nicht
gewerbsmäßige Abgabe von Pferdefleisch nur
unter einer Bezeichh erfolgen, welche das
Fleisch als Pfardefle sch erkennbar macht.
5 5. Auch auf den an die Kunden hinauszugebenden
Fleischzetteln (Fleischlieferscheinen),
welche Ouantität, Gattung und Preis des verabreichten
Fleisches auszuweisen haben, sind de
in § 4 bezeichneten Fleischgattungen (Schwein-,
Kald-, Ochsen-, Mastochsen-, Kuh-, Mastkuh,
Stier.. Jungrindfleisch u5.)' gesondert auszusetzen
und für jede gesondert der Preis aufzuzeichnen.
5 6. Die allgemeine Bezeichnung reNu
2 ist in den Fällen der 88 4 und
tersagt
1— st den Metygern und den übrigen
zum L S4 Nohs## 2
nen verboten, verschiedene
(Ochsen·, Kuhfleisch usw.) beim ste
5 un.
5 8. Eine Erhöhung der Fleischpreise darf
nur stattfinden, wenn dieselbe wenigstens drei
Tage vorher beim Magistrate angezeigt wurde.
Wird die Erhöhung des Preises früher als nach
drei Tagen beabsichtigt, so ist hiefür jedesmal
die ortspolizeiliche Bewilligung zu erholen.
§5 9. Die Zuwage muß von der begehrten
Fleischgattung verabfolgt werden. Sie dorf nur
in dem zehnten Teil einer keden Fleischabgabe
bestehen und diese nicht überschreiten, muß auch
brauchbar und in jeder bürgerlichen Haushaltung
verwendbar sein.
Als Zuwage darf verwendet werden:
a) beim Fleisch von Großoieh der Kopf, der
Hals, der Wadschenkel, dann vom Eingeweit#t
das Herz, die Nieren, das Hirn, die Leber und
die Milz,
b) beim Kalbfleisch der Kopf,
JP) beim Schweinefleisch der Kopf und die
Füße.
§5 10. Fleisch von allen Gattungen von Vieh,
mit Ausnahme von mern und Kitzen,
muß bis zu 125 Gramm herab gegen Borzaylung
unweigerlich abgegeben werden.
§ 11. Der Verkäufer ist verpflichtet, das
für den Käufer hergerichtete Fleisch auf Verlangen
sofort unveigerlich nachzuwiegen.
6 12. Die Verkaufsstellen, sowie die zugehörigen
Einrichtungen, Geräte “ Geschirre, wie
Wagen, Gewichte, Mulden usw., n Beile,
Mser, müssen stets im reinlichem Zustande er
halten werden undv die Verkäufer während der
Ausllbung ihres Geschäftes reinli gelleidet
sein. Die Verkaufsstellen sollen hell und in
7 werden und dem kreien Luftzug ausgeletzt
Die Wände der
Verkause von Flisc dienenden r lic
müssen mit dauerhaftem Verputz 1 d nutem
Oelanstriche, welcher das leichte- 1 ermöglicht,
versehen, oder mit glattem Material,
welches sich seiche abwasches und reinhalten
läßt, verkleidet sein.
5 13. Das Aushängen von Frach u. Fleisch
abrikaten im Freien, donn vor den Verkaufs-515
oder in den Eingängen zu benselben ist
verboten.
5 14. Die aufbewahtung des Fleisches in
zur Aufbewahrung und um
6 15. In den Verkaufsstellen und Aufbewahrungsorten
für Fleisch und Fleischbestandteile,
dürfen übelriechende Gegenstände, sowie Häute,
altes Fett und dergleichen nicht hinterlegt werden.
Desgleichen ist untersagt, unbrauchbore
Fleisch- oder Knochenabsälle in den Verlaufs
stellen umherliegen zu lassen.
8 16. Verboten ist den Verkäufern, in den
Verkaufsstellen zu rauchen, Zigarren oder Tabaköpfeifen,
sie mögen brennen oder nicht, im
Munde oder in der Hand zu halten. Das Betasten
des zum Verkaufe ausliegenden Fleisches
durch das Publikum ist verboten.
5 17. Wer mit einer abschreckenden oder ansteceenden
Krankheit behaftet oder in einer abschreckenden
Weise entstellt ist, darf von einer
Verkaufsstelle aus Fleisch. Fleischbestandteike u.
Fleischfabrikate nicht feilbieten.
65 18. Die Aussicht über den Fleischverlauf
und die Geschäftsräume wird vom Stadtmagistrate
geübt. Die Belsichtigung dieser Räume,
Iinsbesondere auch jener für Würstebereitung,
ftae Sieden der Kuttelware, für Aufbewahrung
vos Fleisch, Fleischbestandteilen und Fleischfabrikaten,
sowie die Besichti Nigung der Verkaufsgegenstände
ist den vom Stadtmagistrate abgeordneten
Beamten und Bediensteten jederzeit
unweigerlich zu gestatten und haben die Verkäuser
allen vom Magistrate bezw. dem städtischen
Tierarzte im Interesse der Reinlichkeit getrofsenen
Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
§5 19. Von gegenwärtiger ortspolizeilicher
Vorschrift ist ein Abdruck in den Verkaufslokalen
von dem Geschäfteinhaber an einer auffällig
sichtbaren Stelle anzubringen und in gutem,
leicht leserlichem Zustand zu erhalten.
8 20. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende
Bestimmungen werden nach Mahgabe der eingangs
angeführten Gesehergfenen bestraft.
8 21. Vorstehende Fleischverkaufsordnung
tritt mit ihrer —3 in denchiesigen Tagesblättern
in Kraft diesem Faltpunt
wird die Fleischoerlaufsordnung vom 13. Dezember
1901 aufgehoben.
Rosenheim, den 28. April 1915.
Stadtmaglstrat.
——