Allgemeine Lehrpläne. 7
bleibt der Entscheidung der Aufsichtsbehörde überlassen. Die Wochenstundenzahl
für die einzelnen Klassen darf dadurch nicht erhöht werden. Eine der möglichen
Formen eines solchen Lehrplanes zeigt D1.
DI. Andere Form eines Lehrplaues für Realschulen.
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Religiioaon 3232D„ „ 13
beisssussch unn . "'· 1 Is 5 5 4 429
Französise 6 6 6 5 4 4581
Englisch.. —— 5 4 4 13
Geschiccht — — 3 2 2 2 9
Erdkunden 222 2 2 2112
Rechnen und Mathematit. . . 44 5 5 5 528
Naturwissenschaften 2 2 2 2 5 518
Schreiben 2 22606
Freihandzeichhen — 2 2 2 2 210
Zusammen 25 256 29 3013030 169
Dazu kommen als wahlfrei von III ab je 2 Stunden Linearzeichnen.
In Bezug auf Turnen und Singen vergl. Gymnasium; ebenso in
Bezug auf den Schreibunterricht für Schüler der III.
Zusatz zu A—D.
Der bis auf weiteres zugelassene gymnasiale Unterbau bis U HI
einschließlich mit nicht allgemein verbindlichem Griechisch und dessen
Ersatz durch Englisch und daran anschließend der Oberbau des Gym-
nasiums oder der Oberrealschule bedarf eines besonderen Lehrplanes
nicht, vielmehr gilt dafür, abgesehen von der bezeichneten AÄnderune
bezüglich des Griechischen und Englischen, der Lehrplan des Gymnasiums
oder von O II an neben dem des Gymnasiums der der Oberrealschule.