sind die wichtigsten Sätze über die Lage der Linien und Ebenen
im Raume zum Verständnisse der Schüler zu bringen, um dadurch
auch das Projektionszeichnen zu unterstützen, und außerdem sind die
einfacheren Formeln zur Körperberechnung zu entwickeln.
Zu 7.
Hinsichtlich des Unterrichtes in der Naturgeschichte gilt in der
Hauptsache dasselbe wie für Realanstalten.
Zu 8.
Es ist nicht zwischen Physik und Chemie unterschieden worden,
um schon durch den Namen den elementaren Charakter des Unter—
richtes zu bezeichnen und auf die enge Verbindung beider Zweige
hinzuweisen. Der Unterricht muß einen experimentellen Charakter
tragen, auch in der Physik ist von mathematischer Begründung
durchweg abzusehen. Wenn es sich in den verschiedenen Zweigen
nur um die einfachsten Erscheinungen und Gesetze handeln kann, so
ist diese Beschränkung hinsichtlich der Optik und Akustik, als der
schwierigsten Theile, noch besonders hervorgehoben.
Zu 9.
Für das Freihandzeichnen gelten die allgemeinen Bemerkungen
unter II. A. und B. Der Stoff vertheilt sich auf die einzelnen
Klassen wie bei den Realschulen; auf der obersten Stufe wird,
wenn Sicherheit im Umrißzeichnen erzielt ist, die Wiedergabe von
Licht und Schatten an einfachen Gipsmodellen geübt.
Sind für das Freihandzeichnen in den oberen Klassen 4 Stunden
verfügbar, so erweitert #ch der Unterricht auf das Zeichnen von
ornamentalen Gipsabgüssen und lebenden Pflanzen.
Im Linearzeichnen: Uebung im Gebrauche von Zirkel, Lineal
und Reißfeder an Flächenmustern, Kreistheilungen und anderen
geradlinigen und krummlinigen Gebilden zum Zwecke sauberer und
erakter Darstellung.
Sind für das Linearzeichnen in den oberen Klassen 2—4 Stunden
verfügbar, so treten hinzu: Aufnahme und Zeichnung einfacher
Modelle nach Maß; die Elemente der darstellenden Geometrie.