Full text : Wehr-Katechismus.

Wehrpflicht.  11

*  4.  Vorbereitung  zum  Loosen.

a.  Termin.

67.  Wann  hat  sich  der  wehrpflichtig  Gewordene  bei  der  Ersatzeommission
  zum  Loosen  einzufinden!

Der  Tag  wird  im  Monate  April  jeden  Jahres  öffentlich
bekannt  gemacht  und  werden  die  Wehrpflichtigen  sowohl  im  Allgemeinen
  durch  Einrücken  in  ein  öffentliches  Blatt  und  Anschlag
in  sämmtlichen  Gemeinden  des  Bezirks,  als  auch  jeder  Einzelne
besonders  noch  durch  seine  Gemeindebehörde  unter  Androhung  der
gesetzlichen  Folgen  vorgeladen.

68.  Was  sind  das  für  Folgen?

Zutheilung  zu  einem  Infanterie-Regimente  in  Abwesenheit
und  außerdem  Freiheits=  und  Geldstrafe  (142).

69.  Ist  keine  Frist  bestimmt,  wie  lange  vor  dem  Zusammentritte
  der  Ersatzcommission  die  persönliche  Ladung  an  den
einzelnen  Wehrpflichtigen  erfolgen  muß?

Ja,  sie  muß  mindestens  14  Tage  vor  dem  Termine,  auf
den  der  Wehrpflichtige  dahin  geladen  wird,  erfolgen.

70.  Dürfen  auch  Nichtbetheiligte  zugegen  sein?

Ja,  die  Sitzungen  sind  öffentlich.

b.  Bezirksliste.

71.  Woher  weiß  die  Ersatzcommission,  wer  vor  ihr  zu  erscheinen
  hat?

Aus  der  von  jeder  einzelnen  Verwaltungsbehörde  aus  sämmtlichen
  Urlisten  ihrer  einzelnen  Gemeinden  zusammengestellten  Bezirksliste.


72.  Was  enthält  die  Bezirksliste?
Die  im  Ersatz=  oder  Verwaltungsbezirke  heimatsberechtigten
Wehrpflichtigen.
C.  Urliste.
1.  Im  Allgemeinen.
73.  Was  ist  eine  Urliste  (71)2

Es  ist  die  alljährlich  bis  zum  1.  Februar  von  jeder  Gemeindebehörde

  angefertigte  Liste