Wehrpflicht. 11
* 4. Vorbereitung zum Loosen.
a. Termin.
67. Wann hat sich der wehrpflichtig Gewordene bei der Ersatzeommission
zum Loosen einzufinden!
Der Tag wird im Monate April jeden Jahres öffentlich
bekannt gemacht und werden die Wehrpflichtigen sowohl im Allgemeinen
durch Einrücken in ein öffentliches Blatt und Anschlag
in sämmtlichen Gemeinden des Bezirks, als auch jeder Einzelne
besonders noch durch seine Gemeindebehörde unter Androhung der
gesetzlichen Folgen vorgeladen.
68. Was sind das für Folgen?
Zutheilung zu einem Infanterie-Regimente in Abwesenheit
und außerdem Freiheits= und Geldstrafe (142).
69. Ist keine Frist bestimmt, wie lange vor dem Zusammentritte
der Ersatzcommission die persönliche Ladung an den
einzelnen Wehrpflichtigen erfolgen muß?
Ja, sie muß mindestens 14 Tage vor dem Termine, auf
den der Wehrpflichtige dahin geladen wird, erfolgen.
70. Dürfen auch Nichtbetheiligte zugegen sein?
Ja, die Sitzungen sind öffentlich.
b. Bezirksliste.
71. Woher weiß die Ersatzcommission, wer vor ihr zu erscheinen
hat?
Aus der von jeder einzelnen Verwaltungsbehörde aus sämmtlichen
Urlisten ihrer einzelnen Gemeinden zusammengestellten Bezirksliste.
72. Was enthält die Bezirksliste?
Die im Ersatz= oder Verwaltungsbezirke heimatsberechtigten
Wehrpflichtigen.
C. Urliste.
1. Im Allgemeinen.
73. Was ist eine Urliste (71)2
Es ist die alljährlich bis zum 1. Februar von jeder Gemeindebehörde
angefertigte Liste