Kaufvertrag. 29
schaffen kann und muß. In diesem Falle kommt
der Lieferant trotz den in seinen Betrieb tief ein—
schneidenden Verhältnissen, wie Sperrung von Häfen,
Zerstörung von Fabriken u. dgl. in Verzug, wenn
nicht ein entgegenstehender Parteiwillen anzunehmen
ist. Der Verkäufer, der die englischen Stoffe oder
den englischen Stahl, selbst wenn diese Waren in
England hergestellt sein sollten, nicht mehr zu liefern
in der Lage ist, kann sich nicht damit frei machen,
daß er sie jetzt wegen des Krieges nicht mehr be—
kommt. Dagegen entschuldigt der Krieg bei dem
Verkauf einer bestimmten Sache, also z. B. bei
dem Verkauf von Erzeugnissen einer bestimmten
Fabrik. Wenn der Verkäufer sich vor dem Kriegs-
ausbruch verpflichtet hat, französische Schokolade von
Menier nach Deutschland oder Kölnisches Wasser
(Eau de Cologne) Nr. 4711 in Feindesland zu
liefern, so kann er sich darauf berufen, daß ihm die
Lieferung unmöglich sei. Von einem Teurungs-
zuschlage darf aber die Lieferung niemals abhängig
gemacht werden. Erklärt der Verkäufer daß er nur
noch zu erhöhten Preisen verkaufen wolle, so zeigt
er damit, daß er liefern kann, daß die Lieferung
ihm also nicht unmöglich ist. Er kann deshalb auch
zur Erfüllung des einmal geschlossenen Lieferungsver-
trages zu den alten Preisen im Rechtswege an-
gehalten werden.