8 15. Die Konsuln. 135
Vergl. den deutsch-japanischen Konsularvertrag Art. VI im
Arhang.
d) Befreiung von Lasten und Abgaben können die Konsuln nur
auf Grund besonderer Vereinbarung in Anspruch nehmen.
Solche Vereinbarungen finden sich in den Verträgen sehr häufig.
Vergl. den deutsch-japanischen Konsularvertrag Art. III Abs.1
im Anhang.
Deutsch-türkischer Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-
vertrag vom 26. August 1890 (R.G.Bl. 1891 S. 117) Art. X:
„Zollfrei dürfen in das Ottomanische Reich nach zollamtlicher
Prüfung eingeführt werden: (3.) Effekten und Gegenstände, welche
unter der Adresse des Vorstehers eines in der Türkei errichteten
deutschen Generalkonsulats oder Konsulats eingeführt werden und
zu dessen persönlichem Gebrauch oder dem seiner Familie be-
stimmt sind, wenn diese Vorsteher von ihrer Regierung festbesoldete
Berufsbeamte sind und insoweit, als die Einfuhrabgabe 2500 Piaster
Gold jährlich nicht übersteigt.‘
e) Zu den Ehrenvorreehten gehört das Recht der Konsuln, die
Hoheitszeichen ihres Staates (Flagge, Wappen usw.) in der
dem Herkommen entsprechenden Weise zu führen.
IV. Eine durchaus eigenartige Reehtstellung haben die Juris-
diktionskonsuln. Sie beruht auf der fortdauernden einseitigen Geltung
des Personalitätsprinzips in den nichtchristlichen Ländern (pays hors
ehretient£).*
1. Die rechtliche Grundlage dieser eigenartigen Stellung liegt,
abgesehen von dem Herkommen, in besonderen Verträgen (Kapitu-
4) Lippmann, Die Konsularjurisdiktion im Orient. Ihre historische
Entwicklung von den frühesten Zeiten bis zurGegenwart1898. (Ungenannt),
Le regime des capitulations. Son histoire, son application, ses modifications.
Par un ancien diplomate 1898. Brouillat, Etude historique et critique
sur la juridiction Consulaire. 1898. Rey, La protection diplomatique dans
les &chelles du Levant et de Barbaree 1899. Staude, Die völkerrecht-
liche Sonderstellung der Jurisdiktionskonsuln in der Türkei. Dissert. 1900.
Pelissi& du Rausas, Le rögime des capitulations dans l’Empire ottoman.
1. Bd. 1902. Arminjon, Etrangers et Protöges dans l’Empire ottoman.
1. Bd. 1903.