Full text: Das Völkerrecht.

148 11. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen. 
(4 Türken und 13 Nichttürken) unter dem Vorsitz des ottomanischen 
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten. Die nicht-türkischen 
Mitglieder werden ernannt von den europäischen Ländern, den Ver- 
einigten Staaten Amerikas, sowie von Persien. Unter dem Conseil 
superieur de sant& steht der Conseil sanitaire maritime et 
quarantenaire in Alexandrien, hervorgegangen, seit 1881, aus 
der ebenfalls in die dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts zurück- 
reichenden, 1868 reorganisierten, Intendance sanitaire gän6rale 
d’Egypte. Er besteht aus 23 Mitgliedern (9 Ägyptern, 14 Nicht- 
ägyptern). Jenem Gesundheitsrat Konstantinopels sind ferner die 
verschiedenen, im Laufe der letzten Jahre eingerichteten Sanitäts- 
stationen im Roten Meere und im Persischen Meerbusen mit 
ihrem gesamten Personale sowie verschiedenen Unterkommissionen 
unterstellt. 
8. Der Conseil sanitaire zu Tanger. 
Seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts üben die Vertreter 
der Mächte die Sanitätspolizei in Marokko aus. Reglement vom 
28. April 1840. Die Befugnisse des diplomatischen Korps wurden 
1879 bestätigt. 
IV. Es gehören ferner hierher die Internationalen "Kommissionen, 
die zur Überwachung der Finanzverwaltung einzelner Staaten ein- 
gesetzt worden sind.? 
1. Die öffentliche Schuld der Türkei wird verwaltet durch 
eine Kommission, in der England, Deutschland, Frankreich, Öster- 
reich, Italien vertreten sind.® 
2. Zur Überwachung der ägyptischen Finanzverwaltung (vor 
allem auch der Eisenbahnen, der Telegraphen und des Hafens von 
Alexandrien als der wichtigsten Einnahmequellen für die ägyptische 
Staatsschuld) wurde bereits 1876 eine Commission de la caisse 
de la dette publique eingesetzt. Sie erhielt den Charakter eines 
  
2) Vergl. die oben $ 3 Note 10 und $ 11 Note 7 angeführte Literatur. 
3) In Tunis ist seit 1899 die internationale Kontrolle beseitigt.
	        
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