Full text: Das Völkerrecht.

8 16. Die Organe der Völkerrechtsgemeinschaft im allgemeinen. 149 
eigentlichen internationalen Organs* durch das Liquidationsgesetz 
vom 17. Juli 1880; die Garantie der ägyptischen Anleihen von 
1885 durch die sechs Großmächte® brachte eine Erweiterung ihrer 
Zuständigkeit. Die Vertreter der sechs europäischen Großmächte 
verwalten die Staatsschuldenkasse. 
3. In die Reihe der in ihrer Finanzverwaltung überwachten 
Staaten ist neuerdings auch Grieehenland getreten. 
Die Finanzkontrolle in Griechenland führt zurück auf die 
türkisch-griechischen Friedenspräliminarien vom 18. September 1897 
(Art. 2). Damit die wohlerworbenen Rechte der alten Gläubiger der 
öffentlichen Schuld Griechenlands durch die Kriegsentschädigung 
nicht beeinträchtigt werden, sollte durch ein, von den Großmächten 
gebilligtes, griechisches Gesetz die Erhebung und Verwendung der- 
jenigen Einkünfte, die genügend sind, um die Zinsen der zum 
Zweck der Kriegsentschädigung aufgenommenen Anleihen und die 
übrigen’ nationalen Schulden zu decken, unter die absolute Kon- 
trolle einer aus den Vertretern der sechs europäischen Großmächte 
bestehenden Kommission gestellt werden. Dieses griechische Gesetz 
ist unter dem 10. März 1898 ergangen.* Danach genießen die 
Mitglieder der Kommission dieselben Rechte wie die Gesandten. 
Die Kommission entscheidet nach Stimmenmehrheit. Streitigkeiten 
zwischen ihr und der griechischen Regierung werden durch ein 
Schiedsgericht erledigt. 
V. Ganz besondere Bedeutung haben die internationalen Ämter 
der völkerreehtlichen Verwaltungsgemeinschaften (Unionen) erlangt, 
von denen im nächsten Paragraphen besonders die Rede sein wird. 
IV. Endlich aber finden sich auch die ersten Anzeichen zur Bil- 
dung internationaler Gerichtshöfe.. Vergl. über sie unten $ 18. 
  
4) Dagegen v. Grünau (oben $3 Note 10), der nur eine Verwaltungs- 
gemeinschaft zwischen Ägypten und den übrigen Mächten annimmt. 
5) Vergl. N.R.G. 2.s. XI 88. 
6) Wortlaut des Gesetzes in N.R.G. 2.3. XXV 475. Das weitere 
Material in N.R.G. 2.s. XXIX 290. Deutsche Übersetzung in: Gesetze 
und Schriftstücke betr. die Finanzkontrolle in Griechenland. 1898. — Vergl. 
Politis, R.G. IX 1 sowie die oben $ 15 Note 6 angeführte Literatur.
	        
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