152 1I. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
Konferenzen der Union vorzubereiten. Seit 1886 ist dieses Bureau
mit dem unter 5 genannten vereinigt.
5. Das Bureau des Staatenverbandes zum Schutze der Werke
der Literatur und Kunst zu Bern.
Das Bureau besteht seit 1886 (unten $31 II). Es ist mit dem
unter 4 genannten vereinigt, steht unter der Aufsicht des schweize-
rischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten und wird
durch einen Generalsekretär mit drei Hilfskräften gebildet. Seine
amtliche Tätigkeit ist sehr bescheiden, seine literarische dagegen
von großer Bedeutung. Die von ihm herausgegebene Monatsschrift „Le
droit d’auteur“ erscheint einstweilen nur in französischer Sprache.
6. Das Bureau eentral der Association göodesique internationale
in Potsdam.
Das Bureau, 1864 begründet (unten $ 35 III) ist berufen,
den ständigen Ausschuß der genannten Staatenverbindung (sieben
Mitglieder) in seinen rein wissenschaftlichen Arbeiten zu unter-
stützen. An der Spitze des Bureaus steht als Direktor der Leiter
des preußischen geodätischen Instituts, dem aber zur Wahrung
des internationalen Charakters des Amtes 1886? ein ständiger
Sekretär an die Seite gesetzt wurde.
7. Die Bureaus der Staatenvereinigung zur Bekämpfung des
Sklavenraubes und des Sklavenhandels; und zwar
a) das Bureau international maritime in Zanzibar mit seinen
Hilfsämtern;
b) das Bureau special in Brüssel.
Die beiden Bureaus sind geschaffen worden durch die Brüsseler
Generalakte vom 2. Juli 1890 (unten $ 36). Das Bureau zu Zanzibar
ist zusammengesetzt aus den Vertretern der Signatarmächte. Seine
Aufgabe ist eine praktische: es hat alle Schriftstücke und alle
Auskünfte zu sammeln, die der Bekämpfung des Sklavenhandels
dienlich sein können. Es hat die Befugnis, Hilfsbureaus in andern
Gebieten der verdächtigen Zone, insbesondere am Roten Meere,
2) Daher ist dieses Jahr für die hier festgehaltene chronologische
Reihenfolge maßgebend.