Full text: Das Völkerrecht.

$ 17. Die internat. Ämter d. „völkerrechtl. Verwaltungsgemeinschaften‘. 153 
einzurichten. Das „Spezialbureau“ in Brüssel dagegen soll den 
Austausch aller Gesetze und Verordnungen, sowie aller statistischen 
Nachrichten vermitteln, welche Gegenstände der Brüsseler General- 
akte betreffen. 
8. Das Bureau des internationalen Verbandes zur Veröffentlichung 
der Zolltarife zu Brüssel. 
Der im Jahre 1890 gegründete Verband (unten $ 28 V) hat 
ein besonderes Bureau beauftragt, die Zolltarife der verschiedenen 
Staaten und die sie abändernden Gesetze und Verordnungen zu 
sammeln, und so rasch als möglich zu veröffentlichen. Das Bureau 
steht unter dem Schutz des belgischen Ministeriums der aus- 
wärtigen Angelegenheiten. Das von ihm herausgegebene „Bulletin 
international des douanes“ erscheint in fünf Sprachen (deutsch, 
französisch, englisch, italienisch und spanisch. Der Direktor des 
Bureaus wird unterstüzt durch einen Sekretär und zehn Über- 
setzer. 
9. Das Offiee central des transports internationaux zu Bern. 
Auch dieses Bureau ist im Jahre 1890 entstanden (unten 
8 29 1). Der weitergehende Vorschlag des Deutschen Reichs, 
einen internationalen Gerichtshof für Rückgriffsstreitigkeiten unter 
den Eisenbahnen einzusetzen (Entwurf von 1877/78), fand nicht 
die Zustimmung der übrigen Mächte. 
Jenem „Centralamt für den internationalen Transport“ wurden 
durch Art. 57 folgende Aufgaben überwiesen: 1. die Mitteilungen 
eines jeden der Vertragsstaaten und einer jeden der beteiligten 
Eisenbahnen entgegenzunehmen und sie den übrigen Staaten und 
Verwaltungen zur Kenntnis zu bringen; 2. Nachrichten aller Art, 
die‘ für das internationale Transportwesen von Wichtigkeit sind, zu 
sammeln, zusammenzustellen und zu veröffentlichen; 3. auf Begehren 
der Parteien Entscheidungen über Streitigkeiten der Eisenbahnen 
untereinander abzugeben; 4. Abänderungsanträge geschäftlich zu be- 
handeln und den Vertragsstaaten, wenn hierzu Anlaß vorliegt, den 
Zusammentritt einer neuen Konferenz vorzuschlagen; 5. die finan-
	        
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