154 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
ziellen Beziehungen der beteiligten Verwaltungen, sowie die Ein-
ziehung rückständiger Forderungen zu erleichtern. Durch ein be-
sonderes Reglement vom 14. Oktober 1890 (R.G.Bl. 1892 S. 870)
wurde Bern als der Sitz des Zentralamtes bestimmt und die Heraus-
gabe einer Zeitschrift in Aussicht genommen. Diese erscheint in
deutscher und französischer Sprache. Das Reglement weist dem
Zentralamt außerdem wichtige Aufgaben für den Fall zu, daß eine
der beteiligten Eisenbahnverwaltungen ihren Verpflichtungen nach-
zukommen sich weigert.
10. Das Bureau des ständigen Schiedsgerichtshofes im Haag.
Dieses Bureau ist ins Leben gerufen worden durch Art. 22
der Konvention betreffend das schiedsrichterliche Verfahren vom
29. Juli 1899 (unten $ 38 II. Es soll dem Schiedsgerichtshofe
als Gerichtsschreiberei (greffe) dienen, alle Mitteilungen vermitteln,
die sich auf die Sitzungen des Gerichtshofes beziehen, die Archive
anlegen und überwachen und alle Verwaltungsgeschäfte führen.
Die Signatarmächte werden dem Bureau alle Schiedsverträge mit-
teilen, die sie geschlossen haben, und ebenso alle schiedsrichter-
lichen Urteile, die von besonderen Schiedsgerichten gefällt werden.
Ebenso verpflichten sie sich, dem Bureau alle Gesetze, Verord-
nungen und Urkunden mitzuteilen, die sich auf die Vollstreckung
der von dem Gerichtshofe gefällten Urteile beziehen. Das Bureau
steht unter der Überwachung eines ständigen Verwaltungsrats
(Conseil administratif permanent), der aus den im Haag beglaubigten
diplomatischen Vertretern der Signatarmächte unter dem Vorsitz
des niederländischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten
besteht. Der Verwaltungsrat hat das Bureau einzurichten, dessen
Geschäftsführung zu regeln, die Beamten und Angestellten zu
ernennen und deren Gehalt zu bestimmen (Art. 28).
11. Das Bureau der ständigen Zuckerkommission.
Es ist in Brüssel eingesetzt worden durch Art. 7 des Ver-
trags vom 5. März 1902 (unten $ 28 VI). Es hat die Aufgabe, alle
Nachrichten über Zuckergesetzgebung und Zuckerstatistik zu sammeln.