Full text: Das Völkerrecht.

8 18. Die internationalen Gerichte. 155 
12. Das internationale Sanitätsamt. 
Es wurde als Office international de sant& durch die Sanitäts- 
konvention vom 3. Dezember 1903 (unten $ 33 IV) geschaffen und 
hat seinen Sitz in Paris. Seine Aufgabe besteht in der Sammlung 
und Übermittlung aller einschlagenden Nachrichten. 
$ 18. Die internationalen Gerichte. 
I. Internationale Geriehte finden sieh heute in zweifacher Gestalt. 
1. Als „gemischte Gerichte‘, wie in der Türkei und Ägypten, 
d.h. als Gerichte, die aus einheimischen und aus fremden Bichtern 
zusammengesetzt sind, um über Streitigkeiten zwischen Einheimischen 
und Fremden oder zwisehen Fremden verschiedener Nationen zu ent- 
scheiden. 
Die gemischten Gerichte bedeuten eine Einschränkung der 
konsularischen (Gerichtsbarkeit und insoweit einen wesentlichen 
Fortschritt; sie bedeuten aber gleichzeitig, daß die Kulturmächte 
sich nicht entschließen können, die Gerichtsbarkeit über ihre Staats- 
angehörigen in die Hände der Landesgerichte zu legen. Die 
gemischten Gerichte stellen daher eine Übergangsform dar, 
deren weitere logische Entwicklung zu ihrer eigenen Vernichtung 
führen muß. 
In diese Gruppe gehörte wohl auch, wenigstens dem Grund- 
gedanken nach, der „oberste Gerichtshof“, der durch die General- 
akte der Berliner Konferenz vom 14. Juni 1889 auf Samoa von 
dem Deutschen Reiche, Großbritannien und den Vereinigten Staaten 
von Amerika vereinbart worden war. Der „oberste Gerichtshof“ 
sollte aus einem Richter bestehen, der den Titel „Oberrichter von 
Samoa“ führte. Er sollte von den Signatarmächten gemeinschaft- 
lich, und wenn diese über seine Person sich nicht einigen könnten, 
durch den König von Schweden ernannt werden. Infolge der Auf- 
teilung der Inseln zwischen den genannten Mächten (oben $15IV 1d) 
ist dieser „oberste Gerichtshof‘ in Wegfall gekommen; an seine 
Stelle treten die nationalen Gerichte
	        
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