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12. Das internationale Sanitätsamt.
Es wurde als Office international de sant& durch die Sanitäts-
konvention vom 3. Dezember 1903 (unten $ 33 IV) geschaffen und
hat seinen Sitz in Paris. Seine Aufgabe besteht in der Sammlung
und Übermittlung aller einschlagenden Nachrichten.
$ 18. Die internationalen Gerichte.
I. Internationale Geriehte finden sieh heute in zweifacher Gestalt.
1. Als „gemischte Gerichte‘, wie in der Türkei und Ägypten,
d.h. als Gerichte, die aus einheimischen und aus fremden Bichtern
zusammengesetzt sind, um über Streitigkeiten zwischen Einheimischen
und Fremden oder zwisehen Fremden verschiedener Nationen zu ent-
scheiden.
Die gemischten Gerichte bedeuten eine Einschränkung der
konsularischen (Gerichtsbarkeit und insoweit einen wesentlichen
Fortschritt; sie bedeuten aber gleichzeitig, daß die Kulturmächte
sich nicht entschließen können, die Gerichtsbarkeit über ihre Staats-
angehörigen in die Hände der Landesgerichte zu legen. Die
gemischten Gerichte stellen daher eine Übergangsform dar,
deren weitere logische Entwicklung zu ihrer eigenen Vernichtung
führen muß.
In diese Gruppe gehörte wohl auch, wenigstens dem Grund-
gedanken nach, der „oberste Gerichtshof“, der durch die General-
akte der Berliner Konferenz vom 14. Juni 1889 auf Samoa von
dem Deutschen Reiche, Großbritannien und den Vereinigten Staaten
von Amerika vereinbart worden war. Der „oberste Gerichtshof“
sollte aus einem Richter bestehen, der den Titel „Oberrichter von
Samoa“ führte. Er sollte von den Signatarmächten gemeinschaft-
lich, und wenn diese über seine Person sich nicht einigen könnten,
durch den König von Schweden ernannt werden. Infolge der Auf-
teilung der Inseln zwischen den genannten Mächten (oben $15IV 1d)
ist dieser „oberste Gerichtshof‘ in Wegfall gekommen; an seine
Stelle treten die nationalen Gerichte