Full text: Das Völkerrecht.

829. Der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr.. 243 
Von den Sonderverträgen der benachbarten Staaten ist die 
vom Deutschen Reich mit den Niederlanden, Österreich- Ungarn und 
der Schweiz vom 29. Januar 1894 (R.G.Bl. S. 113) geschlossene 
Vereinbarung von Vorschriften zur Erleichterung des wechselseitigen 
Verkehrs hervorzuheben, der auch Luxemburg und Belgien bei- 
getreten sind. Weitere Erleichterungen sind zwischen Deutschland 
und Österreich-Ungarn vereinbart worden. 
Von Wichtigkeit ist das auf altem Herkommen beruhende, 
von der Türkei ohne Erfolg (zuletzt 1901) bestrittene Recht der 
christlich-europäischen Staaten, in den Ländern der Türkei ihre 
eigenen Postämter zu errichten. ® 
Zahlreich sind die Verträge, welche die europäischen Staaten 
untereinander, vor allem erst der Norddeutsche Bund, dann das 
Deutsche Reich, mit den übrigen Staaten geschlossen hatten. Be- 
sonders eng gestalteten sich die Beziehungen der Deutschen Staaten 
zu dem benachbarten Österreich, die in dem Postverein vom 6. April 
1850 und später in den Postverträgen vom 23. November 1867 
(B.G.Bl. 1868 S. 69), vom 30. November 1867 (B.G.Bl. 1868 
S. 97) und 7. Mai 1872 (R.G.Bl. 1873 S. 1) ihre feste Regelung 
gefunden hatten. 
2. Nach dem Muster der von kleineren Staatengruppen ge- 
schlossenen Verträge wurde am 9. Oktober 1874 zu Bern der allgemeine 
Postverein (die Union generale des postes) von 21 Staaten begriindet.’ 
An Stelle des „„Allgemeinen Postvereins‘* trat durch die Pariser 
Vereinbarung vom 1. Juni 1878 auf Deutschlands Antrag der Welt- 
postverein (die Union postale universelle), der, dureh verschiedene 
spätere Kongresse mehrfach revidiert (insbesondere zu Lissabon 1885, 
Wien 4. Juli 1891, Washington 15. Juni 1897), jetzt die ganze Welt, 
  
6) Vergl. R.G. II 365, VIII 777. 
% Diese Staaten waren: Deutschland, Österreich- Ungarn, Belgien, 
Dänemark, Ägypten, Spanien, die Vereinigten Staaten, Frankreich, Groß- 
britannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, die Niederlande, 
Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, die Schweiz und die 
Türkei. 
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