829. Der Eisenbahn-, Post- und Telegraphenverkehr. 245
f) den Identitätsverkehr (erleichterte Legitimation beim Em-
pfang von Wertsendungen). 1°
Der letzte von den alle fünf Jahre zusammentretenden Welt-
postkongressen (Washington 1897) hat zu dem Schlußprotokoll
vom 15. Juni geführt (R.G.Bl. 1898 S. 1079). Dieses hat Korea
mit unterzeichnet; China hat seinen bevorstehenden Anschluß an
den Weltpostverein angemeldet, so daß für dieses Land das Pro-
tokoll offengelassen worden ist. Beteiligt sind jetzt 63 Staaten
mit 1396 Millionen Menschen und einem Gesamtbriefverkehr von
20 Milliarden Stück. Ferner haben die engeren Verbände (die
Nebenverträge) eine erfreuliche Erweiterung durch den Zutritt ver-
schiedener Staaten gefunden. Endlich ist die Neuregelung der
Transitentschädigungen zu erwähnen; auf Grund der Gewichts-
statistik von 1896 sollen sowohl für den Land- wie auch für
den Seetransit Pauschalvergütungen gezahlt werden, die einer all-
mählichen, stufenweisen Herabminderung unterliegen.
II. Der Telegraphenverkehr. '!
Auch hier führten die gemeinsamen Interessen der Staaten-
welt, nach und neben zahlreichen Einzelverträgen, nicht nur zur
Bildung einer völkerrechtlichen Verwaltungsgemeinschaft, sondern
auch zu besonderen Vereinbarungen über den Schutz der besonders
kostspieligen und wichtigen unterseeischen Telegraphenleitungen.
1. Der aligemeine Telegraphenverein (die Union tel&graphique
universelle) wurde am 17. Mai 1865 zu Paris als die erste aller völker-
rechtlichen Verwaltungsgemeinsehaften begründet.
Dieser Staatenverband war vorbereitet worden durch den
preußisch-französischen Vertrag von 1862, der die deutsch -öster-
reichische Staatengruppe, entstanden durch den Beitritt verschie-
dener deutscher Staaten zu dem preußisch-Österreichischen Vertrage
von 1850, der romanischen Staatengruppe wesentlich näherbrachte.
10) Diesem Vertrag ist Deutschland bis jetzt nicht beigetreten.
11) Fischer, H.St. VIL 78. — Der Vertrag von 1875 ist abgedruckt
bei Fleischmann 8. 133.