Full text: Das Völkerrecht.

256 III. Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen. 
Handelsrecht, die 1886 zu Antwerpen, 1888 zu Brüssel, 1889 
zu Paris zwischen den Vertretern der Mächte stattgefunden haben. 
6. Bahnbreehend wirkte das Haager Abkommen vom 14. November 
1896 zur gemeinsamen Begelung einiger Fragen des internationalen 
Privatrechts (R.6.Bl. 1899 8. 285), in Wirksamkeit seit 25. Mai 1899. 
Auf Einladung der niederländischen Regierung, die damit 
einer Anregung des niederländischen Rechtslehrers Asser folgte, 
haben seit 1893 wiederholte Konferenzen von Vertretern der ver- 
schiedenen Staaten stattgefunden, um zur Aufstellung gemeinsamer 
Rechtssätze über eine Reihe von Fragen des internationalen Privat- 
rechts zu gelangen. Das erste Ergebnis der Beratungen, die sich 
auf Ehe, Vormundschaft, Erbfolge, Bankrott und verschiedene 
zivilprozessualische Fragen erstreckten, war das oben erwähnte 
Abkommen. ® 
Das Abkommen wurde unterzeichnet von Belgien, Spanien, 
Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und 
der Schweiz (nicht von Großbritannien); nachdem Schweden-Nor- 
wegen am 1. Februar 1897 sich diesen Staaten angeschlossen hatte, 
sind einige nachträgliche Veränderungen in einem Zusatzprotokoll 
vom 22. Mai 1897 niedergelegt worden. Das Deutsche Reich hat, 
gleichzeitig mit Österreich-Ungarn, am 9. November 1897 seinen 
Beitritt erklärt; seither sind noch Dänemark, Rumänien und Ruß- 
land beigetreten. 
Das Übereinkommen betrifft lediglich den Zivilprozeß mit 
Ausschluß des Strafverfahrens und umfaßt folgende Punkte: 
a) Die Zustellung von gerichtlichen oder außergerichtlichen 
Schriftstücken. Die Übermittlung erfolgt auf diplomatischem Wege 
(Art. 1). Die Zustellung darf nur abgelehnt werden, wenn sie nach 
  
8) Die Verhandlungen sind mitgeteilt N.R.G. 2.8. XIX 424 und 
XXI 113. — Vergl. R.J. XXV 521, XXVI349, 367, XXVII 573. Neu- 
meyer, B.Z. IX 453. Meili, Das internationale Privatrecht und die 
Staatenkonferenz im Haag. 1900. Derselbe, Das internationale Zivil- 
prozeßrecht auf Grund der Theorie, Gesetzgebung und Praxis. I. Teil. 1904. 
Asser, La convention de la Haye... relative ä la procedure civile 1901 
(mit Materialien und Kommentar). Seresia, R.J. XXXIII 569.
	        
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