276 III. Buch. Regelung und Verwaltung gemeinsamer Interessen.
An den Verhandlungen beteiligten sich Deutschland, Öster-
reich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Dänemark, Ägypten, Spanien,
die Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien, Griechenland,
Italien, Luxemburg, Montenegro, die Niederlande, Persien, Portugal,
Argentinien, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden und Norwegen,
die Schweiz.
Nach zwei Richtungen hin hatte man neuen wissenschaft-
lichen Anschauungen Rechnung zu tragen: 1. daß die Inkuba-
tionszeit bei der Pest nicht 10 Tage, wie man bisher angenommen
hatte, sondern nur 5 Tage betrage; 2. daß die Ratten die gefähr-
lichsten Träger der Infektion seien (daher die „deratisation“ als
Schutzmittel).
Die Konvention umfaßt sechs Titel. Der erste Titel ent-
hält die allgemeinen Bestimmungen (Anzeigepflicht bei Auftreten
von Cholera oder Pest; Überwachung der aus verseuchten Ge-
bieten kommenden Waren, Fahrzeuge und Reisenden). Die bisherigen
Vorschriften werden vielfach gemildert; die Vertilgung der Schiffs-
ratten wird unter die Schutzmaßregeln aufgenommen. Im zweiten
Titel, der die Maßnahmen außerhalb Europas betrifft, werden den
Kriegsschiffen bei Durchfahrung des Suezkanals gewisse Erleichte-
rungen gewährt, im übrigen die bisherigen Bestimmungen im
wesentlichen aufrechterhalten. Auch der dritte, von der Über-
wachung der Pilgerschiffe handelnde Titel wiederholt die bisherigen
Vorschriften, erleichtert aber den Verkehr für die Pilgerschiffe der
Signatarmächte. Titel vier reorganisiert die internationalen Aus-.
führungsorgane (oben 816 III), empfiehlt dem Gesundheitsrat zu
Tanger die Anwendung der Konvention, verlangt ‚die Beschleu-
nigung der sanitären Einrichtungen im persischen Meerbusen und
die Einsetzung eines Office international de sant& in Paris (oben
& 17 II 12). Der fünfte und sechste Titel faßt das bisher
nicht berücksichtigte gelbe Fieber ins Auge, ohne zu bindenden
Vereinbarungen zu gelangen.
Die Vertreter der meisten der beteiligten Staaten haben teils
unbedingt, teils mit Vorbehalten (so Deutschland, Österreich- Ungarn,