310 IV.Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
Repressalien befugt. Dagegen wurde im Mittelalter und ver-
einzelt bis zum Ausgange des 18. Jahrhunderts dem durch die
fremde Staatsgewalt in seinen Interessen verletzten Staatsange-
hörigen (bei Justizverweigerung usw.) durch sogenannte Repres-
salienbriefe (lettres de marque) die Befugnis gegeben, so viel
Eigentum den Staatsangehörigen des verletzenden Staates wegzu-
nehmen, als zur Befriedigung seines Anspruchs notwendig war.
b) Die ergriffenen Maßregeln können sich gegen
den verletzenden Staat selbst oder gegen seine Staats-
angehörigen richten.
Unter den gegen den verletzenden Staat selbst gerichteten
Maßregeln sind die Besetzung des Staatsgebietes, die BeschieBung
von Plätzen usw. zu erwähnen. Die gegen die fremden Staats-
angehörigen gerichteten Maßregeln können bestehen in der Fest-
nahme von Geiseln (Androlepsie), wobei aber die diplomatischen
Vertreter unbedingt ausgenommen werden müssen; in der Beschlag-
nahme von fremdem Privateigentum, insbesondere aber in der
Beschlagnahme von fremden Staats- oder Handelsschiffen. Diese
Beschlagnahme von Schiffen hat auch hier die Bezeichnung Embargo
(vom spanischen embargar — sperren). So hat 1872 die deutsche
Korvette Vineta in Port-au-Prince zwei haitische Kriegsschiffe
aufgebracht, da Haiti sich weigerte, eine von Deutschland verlangte
Entschädigung zu bezahlen. Mehrfach wird durch Staatsverträge
einzelner Staaten das Embargo ausgeschlossen oder beschränkt
(oben $ 25 IL 2).
c) Über Repressalien im Kriege vergl. unten $ 40 III 10.
3. Zu den Arten der indirekten Selbsthilfe gehört endlich auch
die Retorsion oder Vergeltung. Sie besteht darin, daß eine unbillige
Maßregel, die ein Staat gegen einen andern Staat ergreift, durch
eine andere Unbilligkeit erwidert wird; und ihr Zweek geht dahin,
die Beseitigung jener ersten unbilligen Maßregel herbeizuführen.
a) Der Begriff der „Vergeltung“ schließt daher die An-
wendung einer der Billigkeit zuwiderhandelnden Maßregel, eines
jus inigquum in sich; er schließt aber umgekehrt jede Verletzung