Full text: Das Völkerrecht.

20 Einleitung. 
Kriegführenden zu sichern. Mit dem Frieden zu Versailles 20. Januar 
1783 löste sich der Bund der „bewaffneten Neutralität‘ wieder 
auf, ohne weitere praktische Wirkungen erzielt zu haben. Dasselbe 
gilt von der erneuerten Vereinbarung Rußlands, Dänemarks und 
Schwedens von 1800.* 
Von besonderer Wichtigkeit ist ferner der Vertrag Preußens 
mit den Vereinigten Staaten vom 10. September 1785: Beseitigung 
der Kaperei; Unverletzlichkeit des Privateigentums im Seekrieg. 
3. In der Wissenschaft des Völkerrechts traten unter den 
Nachfolgern von Grotius zwei Richtungen einander gegenüber. Die 
positivistische (Zouch + 1660) und die rein naturrechtliche oder 
„idealistische“ (Pufendorf + 1694).. Christian Wolf (T 1754) 
bemühte sich, die Scheidung des „natürlichen‘“‘ und des „positiven“ 
Völkerrechts durchzuführen und sein Schüler Vattel (} 1767) 
gewann durch sein 1758 erschienenes Droit des gens auf Jahr- 
zehnte hinaus bestimmenden Einfluß auf die Männer der Staatskunst. 
Mehr und mehr aber gelangte die positive Methode und mit ihr 
die praktische Richtung, insbesondere durch Bynkershoek (} 1743), 
zum Sieg über die naturrechtliche Schule. Ihre späteren Haupt- 
vertreter sind J. J. Moser (} 1785) und G. F. v. Martens (+ 1821). 
III. Periode: von 1814/15 bis 1856. 
1. Die Kriegszüge der französischen Republik und die durch 
Napoleons Eroberungspolitik geschaffenen Wirren bedeuteten für das 
Völkerrecht eine streng rückläufige Periode, die in der Kontinental- 
sperre ihren schärfsten Ausdruck erhielt. Sie fand ihren politischen 
Abschluß durch die Bestimmungen des ersten Pariser Friedens vom 
30. Mai 1814, durch den Wiener Kongreß vom 13. November 1814 
bis zum 25. Mai 1815 (Schlußakte vom 9. Juni 1815), und durch 
den zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815. 
  
4) Fauchille, La diplomatie frangaise et la ligue des Neutres de 
1780. 1893. Bergbohm, Die bewaffnete Neutralität 1780 bis 1783. Eine 
Entwicklungsphase des Völkerrechts im Seekrieg. 1884. — Trendelenburg, 
Friedrichs des Großen Verdienste um das Völkerrecht im Seekrieg. 1866. 
(Monatsberichte der Berliner Akademie.)
	        
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