842. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte. 359
ausgeschlossen, daß die neutralen Mächte ihre Neutralität durch
Aufgebot ihrer Truppenmacht zu verteidigen sich rüsten (bewaffnete
Neutralität), solange sie nicht angriffsweise gegen einen der
Kriegführenden vorgehen; und die Anbietung einer Vermittlung
zwischen den Streitteilen ist durch die Haager Konferenz zu einem
guten Recht eines jeden neutralen Staates geworden (oben $ 38 II A).
II. Der neutrale Staat darf keinen der Kriegführenden in der
Führung des Krieges unterstützen oder behindern. Er darf für keinen
von ihnen tatsächlich Partei ergreifen, wenn er auch seine Neigung
und Abneigung auszusprechen durchaus berechtigt ist. Was er dem
einen gewährt, darf er dem andern nicht versagen. Diese Pflicht trifft
den Staat als solehen, nicht seine Untertanen. Doch haftet der Staat
unter gewissen Voraussetzungen für die von diesen vorgenommenen
Handlungen.
Die Abgrenzung kann Schwierigkeiten machen. Es empfiehlt
sich daher für jeden Staat, seine Auffassung von den Pflichten,
welche durch die Neutralität seinen Staatsangehörigen auferlegt
werden, durch die nationale Gesetzgebung zum klaren Ausdruck
zu bringen. Das hat z. B. England durch seine Foreign Enlistment
Act von 1870 getan. Demselben Zwecke dienen (teilweise) die
von den nichtbeteiligten Mächten erlassenen Neutralitätserklärungen.
1. Jede direkte oder indirekte Unterstützung der militärischen
Operationen des einen oder des andern Kriegführenden durch die
Begierung des neutralen Staates ist eine Verletzung des Völkerrechts:
so die Gewährung von Hilfstruppen oder von Geldmitteln, die 6e-
stattung des Durchzugs von Truppen durch das neutrale Staatsgebiet,
die Lieferung von Waffen oder anderem Kriegsbedarf, der Verkauf
von Kriegsschiffen usw.
Das gilt auch von dem Fall, daß sich der neutrale Staat
durch Verträge, die er vor dem Krieg mit einem der Kriegführenden
geschlossen hat, zu solchen Leistungen verpflichtet haben sollte.
Durch die Erfüllung dieser Vertragspflichten nimmt er am Kriege
teil und verwirkt die Rechtsstellung des Neutralen. Es war gewiß
eine Verletzung des Völkerrechts, als Portugal im Jahre 1900