Nr.1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und
Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit!
Nachdem der Zweck der zu Wien am 25. März 1815 geschlossenen
Verbindung, durch die in Frankreich Statt gehabte Wiederherstellung der-
jenigen Ordnung, die durch das letzte Attentat des Napoleon Bonaparte auf
einen Augenblick umgestossen war, glücklich erreicht worden, haben Ihre
Majestäten der König von Preussen, der Kaiser von Oesterreich, der König
des vereinigten Königreichs von Grossbrittanien und Irland und der Kaiser
aller Reussen, in Erwägung: dass die Ruhe von Europa an die Befestigung
dieser auf die Aufrechterhaltung der königlichen Autorität und der Ver-
fassungs- Urkunde gegründeten Ördnung wesentlich geknüpft sey, und in
der Absicht, alle in Ihrer Macht stehende Mittel dahin zu verwenden, dass
die öffentliche Ruhe, dieser Gegenstand der allgemeinen Wünsche, wie der
bleibende Zweck Ihrer Anstrengungen, nicht von neuem gestört werde; so wie
in dem Verlangen, die Bande, welche Sie zum gemeinsamen Wohl Ihrer
Völker vereinigen, noch enger zu knüpfen, beschlossen, die Grundsätze,
die durch die Traktaten von Chaumont vom 1. März 1814 und von Wien
vom 25. März 1815, feierlich erklärt worden, auf die angemessenste Art dem
gegenwärtigen Stande der Öffentlichen Angelegenheiten anzupassen, und durch
einen förmlichen Vertrag, diejenigen Grundsätze festzustellen, welche Sie zu
befolgen sich vorsetzen, damit Europa vor den Gefahren, von welchen es
noch einmal bedroht worden könnte, sicher gestellt werde.
Zu diesem Zwecke und um die Bedingungen eines solchen Traktats
zu berathen, zu beschliessen und zu unterzeichnen, haben die hohen contra-
hirenden Mächte ernannt:
Se. Majestät der König von Preussen: den Fürsten von Hardenberg,
Ihren Staatskanzler ...... ; und den Freiherrn Carl Wilhelm von Humboldt.
Ihren Staatsminister ...... ;
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, den Herrn Clemens Wenzeslaus
Lothar Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen .... ». Ihren
Staats-, Konferenz- und der auswärtigen Angelegenheiten Minister; und den
Herrn Johann Philipp Freiherrn von Wessenberg ...... ‚S.KKAM.
wirklichen Kämmerer und Geheimen Rath;
Se. Majestät der König des vereinigten Königreichs von Grossbrittanien
und Irland: den Herzog von Wellingter. Thran oahajmen Rath, Feldmarschall
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