Full text: Das Völkerrecht.

Nr.1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und 
Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815. 
Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit! 
Nachdem der Zweck der zu Wien am 25. März 1815 geschlossenen 
Verbindung, durch die in Frankreich Statt gehabte Wiederherstellung der- 
jenigen Ordnung, die durch das letzte Attentat des Napoleon Bonaparte auf 
einen Augenblick umgestossen war, glücklich erreicht worden, haben Ihre 
Majestäten der König von Preussen, der Kaiser von Oesterreich, der König 
des vereinigten Königreichs von Grossbrittanien und Irland und der Kaiser 
aller Reussen, in Erwägung: dass die Ruhe von Europa an die Befestigung 
dieser auf die Aufrechterhaltung der königlichen Autorität und der Ver- 
fassungs- Urkunde gegründeten Ördnung wesentlich geknüpft sey, und in 
der Absicht, alle in Ihrer Macht stehende Mittel dahin zu verwenden, dass 
die öffentliche Ruhe, dieser Gegenstand der allgemeinen Wünsche, wie der 
bleibende Zweck Ihrer Anstrengungen, nicht von neuem gestört werde; so wie 
in dem Verlangen, die Bande, welche Sie zum gemeinsamen Wohl Ihrer 
Völker vereinigen, noch enger zu knüpfen, beschlossen, die Grundsätze, 
die durch die Traktaten von Chaumont vom 1. März 1814 und von Wien 
vom 25. März 1815, feierlich erklärt worden, auf die angemessenste Art dem 
gegenwärtigen Stande der Öffentlichen Angelegenheiten anzupassen, und durch 
einen förmlichen Vertrag, diejenigen Grundsätze festzustellen, welche Sie zu 
befolgen sich vorsetzen, damit Europa vor den Gefahren, von welchen es 
noch einmal bedroht worden könnte, sicher gestellt werde. 
Zu diesem Zwecke und um die Bedingungen eines solchen Traktats 
zu berathen, zu beschliessen und zu unterzeichnen, haben die hohen contra- 
hirenden Mächte ernannt: 
Se. Majestät der König von Preussen: den Fürsten von Hardenberg, 
Ihren Staatskanzler ...... ; und den Freiherrn Carl Wilhelm von Humboldt. 
Ihren Staatsminister ...... ; 
Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, den Herrn Clemens Wenzeslaus 
Lothar Fürsten von Metternich-Winneburg-Ochsenhausen .... ». Ihren 
Staats-, Konferenz- und der auswärtigen Angelegenheiten Minister; und den 
Herrn Johann Philipp Freiherrn von Wessenberg ...... ‚S.KKAM. 
wirklichen Kämmerer und Geheimen Rath; 
Se. Majestät der König des vereinigten Königreichs von Grossbrittanien 
und Irland: den Herzog von Wellingter. Thran oahajmen Rath, Feldmarschall 
24”
	        
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