8 3. Geschichte des Völkerrechts. 25
englische Schutzherrschaft gestellten jonischen Inseln an Griechen-
land. Durch Waffengewalt aber erlangten die Landschaften Italiens
die Einheit: 1861 war unter dem „König von Italien‘ die ganze
Halbinsel mit Ausnahme von Venedig und dem seit 1849 von den
Franzosen besetzten Gebiete von Rom vereinigt. Und auf dem-
selben Wege entstand das Deutsche Reich: 1864 im Frieden zu
Wien die Abtretung der Herzogtümer Schleswig, Holstein und
Lauenburg von Dänemark an Preußen und Österreich; 1866 der
Deutsche Krieg und die Gründung des Norddeutschen Bundes. Die
drohende Gefahr eines Krieges zwischen diesem und Frankreich
wurde noch einmal abgewendet; der Londoner Konferenz vom
11. Mai 1867 gelang es, die Luxemburger Frage zu schlichten:
die Neutralität des Großherzogtums, das Napoleon für Frankreich
hatte erwerben wollen, wurde von den Großmächten, unter welchen
Italien das erstemal als anerkannte sechste Großmacht auftritt,
sowie von den Niederlanden gemeinsam gewährleistet; die preußische
Besatzung räumte Luxemburg, dessen Festungswerke geschleift
wurden (siehe unten $ 6III). Aber nur wenige Jahre noch dauerte
der Friede; auf den Schlachtfeldern Frankreichs errangen die
deutschen Stämme sich die lange ersehnte Einheit (26. Februar 1871
Präliminarfrieden zu Versailles, 10. Mai 1871 Frankfurter Frieden).
Und während die deutschen Heere in Frankreich einrückten, be-
setzten (20. September 1870) die italienischen Truppen das bis
dahin päpstliche Rom.
3. Eine wichtige Milderung der Kriegsschrecknisse brachte
die Genfer Konvention vom 22. August 1864 (über das Rote Kreuz;
unten $ 40 V), der sich die Petersburger Konvention von 1868
über die Verwendung von Sprengstoffen im Krieg (unten $ 40 III)
anschloß. Dagegen führten die Beratungen über die Kodifikation
des Landkriegsrechts (1874) zu keinem greifbaren Ergebnis (unten
$ 39). Die Reihe der allgemeinen administrativen Staatenverträge
(unten $ 17) wurde durch die Union g&odösique 1864 und die
Union tölögraphique 1865 eröffnet, und damit die Entwicklung des
Völkerrechtes in neue Bahnen gelenkt. Der französisch -englische