Vertrag zwischen Deutschland u.s.w. und der Türkei vom 13. Juli 1878: 387
Preussen, und den Herrn Felix Hippolyte Desprez, Staatsrath, bevoll-
mächtigten Minister erster Klasse, beauftragt mit der Leitung der politischen
Angelegenheiten im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Jross-
britannien und Irland, Kaiserin von Indien: den sehr ehrenwerthen Benjamin
Disraeli, Grafen von Beaconsfield, Vicomte Hughenden, Pair des Parlaments,
Mitglied des sehr ehrenwerthen Geheimen Rathes Ihrer Majestät, Ersten Lord
des Schatzes Ihrer Majestät und Ersten Minister von England, den sehr
ehrenwerthen Robert Arthur Talbot Gasooyne Cecil Marquis von Salisbury,
Grafen von Salisbury, Vicomte Cranborne, Baron Cecil, Pair des Parlaments,
Mitglied des sehr ehrenwerthen Geheimen Rathes Ihrer Majestät, Ersten Staats-
sekretär Ihrer Majestät im Auswärtigen Amte, und den sehr ehrenwerthen
Lord Odo William Leopold Russell, Mitglied des Geheimen Rathes Ihrer
Majestät, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei
Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen,
Se. Majestät der König von Italien: den Herrn Ludwig Grafen Corti,
Senator, Ihren Minister der auswärtigen Angelegenheiten, und den Herrn
Eduard Grafen von Launay, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten
Botschafter bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen,
Se. Majestät der Kaiser Aller Reussen: den Herrn Alexander Fürsten
Gortschacow, Ihren Reichskanzler, don Herrn Peter Grafen von Schouvaloff,
General der Kavallerie, Ihren General- Adjutanten, Mitglied des Reichsrathes
und Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer
Britischen Majestät, und den Herrn Paul von Oubril, Wirklichen Geheimen
Rath, Ihren ausserordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Sr. Maje-
stät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen, und
Se. Majestät der Kaiser der Ottomanen: Alexander Caratheodory Pascha,
Ihren Minister der öffentlichen Arbeiten, Mehemed Ali Pascha, Muschir
Ihrer Armeen, und Sadoullah Bey, Ihren ausserordentlichen und bevollmäch-
tigten Botschafter bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preussen,
welche zufolge des Vorschlages des Oesterreichisch - Ungarischen Hofes und
auf die Einladung des Deutschen Hofes sich in Berlin vereinigt haben, ver-
sehen mit Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden worden sind.
Nach glücklich unter ihnen hergestelltem Einverständniss sind die-
selben über folgende Bestimmungen übereingekommen:
Art. 1. Bulgarien wird zu einem autonomen und tributpflichtigen
Fürstenthum unter der Oberherrlichkeit Sr. Kaiserlichen Majestät dos Sultans
erhoben; es soll eine christliche Regierung und eine Nationalmiliz erhalten.
Art.2. Das Fürstenthum Bulgarien wird folgende Gebietstheile umfassen:
Die Grenze folgt im Norden dem rechten Donauufer von der früheren
serbischen Grenze bis zu einem durch eine europäische Kommission noch
zu bestimmenden Punkte östlich von Silistria und wendet sich von dort
nach dem Schwarzen Meere südlich von Mangalia, welches mit dem
rumänischen Gebiete vereinigt wird. Das Schwarze Meer bildet die Ost-
grenze von Bulgarien. Im Süden steigt die Grenze von der Mündung des
aches, in dessen Nähe die Dörfer Hodzakiöj, Selam-Kiöj, AivadSik,
Kulibe, Sudzuluk liegen, den Thalweg desselben hinauf, durchschneidet
quer das Thal des Deli Kamöik, geht südlich an Belibe und Kemhalik und
nördlich an Hadzimahale vorbei, nachdem sie den Deli Kamizik 2'/, Kilo-
meter oberhalb Öengei überschritten hat, erreicht den Kamm an einem
zwischen Tekenlik und Aidos-bredza gelegenen Punkte und folgt demselben
über den Karnabad Balkan, Prisevica Balkan, Kazan Balkan nördlich von
Kotel bis zum Demir Kapu. Sie geht durch die Hauptkette des grossen
Balkans weiter, welchem sie in seiner ganzen Ausdehnung bis zum Gipfel
von Kosica folgt.
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