Vertrag zwischen Deutschland u.s.w. und der Türkei vom 13. Juli 1878. 391
Die Angehörigen des Fürstenthums Bulgarien, welche in anderet
Theilen des Ottomanischen Reichs reisen oder sich aufhalten sollten, sind
Jen ottomanischen Behörden und Gesetzen unterworfen.
Art. 13. Südlich vom Balkan wird eine Provinz gebildet, welche
den Namen Ost-Rumelien führen und unter der unmittelbaren politischen
und militärischen Autorität Sr. Kaiserlichen Majestät des Sultans, jedoch
mit administrativer Autonomie, verbleiben wird. Sie wird einen christlichen
General-Gouverneur erhalten.
Art. 14. Ost-Rumelien wird im Norden und Nordwesten durch
Bulgarien begrenzt und umfasst ‘die in folgender Linie eingeschlossenen
ebiete:
Von dem Schwarzen Meere ausgehend, steigt die Grenzlinie von der
Mündung des Baches, in dessen Nähe die Dörfer Hodzakiöj, Belam Kiöj,
AivadSik, Kulibe, Sudzuluk liegen, den Thalweg desselben hinauf, durch-
schneidet quer das Thal des Deli Kamöik, geht südlich an Belibe und
Kemhalik und nördlich an Hadzimahale vorbei, nachdem sie den Deli Kamzik
2!/, Kilometer oberhalb Cengei überschritten hat, erreicht den Kamm an
einem zwischen Tekenlik und Aidos-Bredza gelegenen Punkte und folgt
demselben über den Karnabad Balkan, Prisevica Balkan, Kazan Balkan
nördlich von Kotel bis zum Demir Kapu. Sie gelit durch die Hauptkette
des grössen Balkans weiter, welchem sie in seiner ganzen Ausdehnung bis
zum Gipfel von Kosica folgt.
An diesem Punkte verlässt die Westgrenze von Rumelien den Kamm
des Balkans, geht in südlicher Richtung zwischen den Dörfern Pirtop und
DuZauci, von welchen das erstere Bulgarien, das andere Ost-Rumelien zu-
fällt, bis zum Bache Tuzlu Dere hinab, folgt diesem Wasserlauf bis zu
dessen Vereinigung mit der Topolnica, sodann diesem Flusse bis zu dessen
Zusammenfluss mit dem Smovskio Dere beim Dorfe Petricevo, wobei sie
bei Ost-Rumelien einen Bezirk von zwei Kilometer Umfang flussaufwärts
dieses Zusammenflusses belässt, steigt zwischen den Bächen Smovskio Dere
und der Kamenica auf der Wasserscheidelinie hinauf, um sich nach Süd-
westen auf die Höhe von Voinjak zu wenden und geradenwegs den Punkt 875
der österreichischen Generalstabskarte zu erreichen.
Die Grenzlinie scheidet in gerader Richtung das obere Becken des
Baches Ichtiman Dere, geht zwischen Bogdina und Karaüla hindurch, um
auf die die Becken des Isker und der Marica trennende Wasserscheidelinie
zwischen Camurli und Hadzilar zu gelangen, folgt dieser Linie zwischen
den Gipfeln Velina Mogila, dem Sattel 531, Zmailica Vrh, Sumnatica und er-
reicht die Verwaltungsgrenze des Sandjak von $ofia zwischen Sivıi Tas
und Cadir Tepe.
„Die Grenze Rumeliens trennt sich von derjenigen Bulgariens auf dem
Berge (jadir Tepe, folgt der Wasserscheidelinie zwischen den Becken der
Marica und ihrer Zuflüsse einerseits, und des Mesta-Karasu und seiner Zu-
flüsse andererseits und nimmt eine südöstliche und sodann eine südliche
Richtung über den Kamm der Berge Despoto Dagh nach dem Berge
Kruschowa zu. (Ausgangspunkt der Linie des Vertrages von San Stefano.)
Vom Berg Kruschowa richtet sich die Grenze nach der im Vertrage
von San Stefano bestimmten Linie, das heisst der Ketta des schwarzen
Balkans (Kara Balkan), der Gebirge Kulaghıy-Dagh, Eschek-Tschepellü,
Karakolas und Ischiklar, von wo sie geradenwegs nach Südost hinabgeht,
um den Fluss Arda zu erreichen, dessen Thalwege sie bis zu einem bei
dem Dorfe Adacali gelegenen Punkte folgt. Letzteres Dorf verbleibt bei
der Türkei.
Von diesem Punkte steigt die Grenzscheide auf den Kamm des
Beätepe Dagh hinauf, welchem sie folgt, um sodann herabzugehan und dio