28 Einleitung.
reichisch-russische Einvernehmen (die sogenannte Petersburger
Entente) von 1897 (erneuert 1903) und durch die türkenfreund-
liche Haltung des Deutschen Reiches wurde den Freiheitbestrebungen
der Balkanvölker, vor allem der Mazedonier in den Vilajets Kossowo,
Monastir und Salonichi im Jahre 1903, ein kräftiger Riegel vor-
geschoben.
2. Die äußern Beziehungen der Staaten zueinander wurden
nach 1878 beherrscht durch die Friedenspolitik des ersten deutschen
Reichskanzlers: deutsch-österreichisches Bündnis vom 7. Oktober
1879; durch den Beitritt Italiens nach der französischen Besetzung
von Tunis (1881) zum Dreibund erweitert (förmlicher Abschluß
des Bündnisses 1887; zugleich italienisch-englische Abmachungen;
unten $ 37) und geheimer deutsch-russischer Vertrag von 1884,
1890 nicht wieder erneuert. Seither Bündnis zwischen Frankreich
und Rußland (1891).
3. Der europäische Frieden ermöglichte den Mächten die
kräftige Wahrnehmung ihrer überseeischen Interessen. Zunächst
vollzog sich die Aufteilung Afrikas unter die Kulturstaaten
Europas: Frankreich begründete seine Schutzherrschaft über Tunis
(1881) und befestigte damit seine Herrschaft in Nordafrika, während
es gleichzeitig Madagaskar (1886 unter französischen Schutz gestellt,
wird es 1896 französische Kolonie) immer enger an sich schloß;
England besetzte 1882 ohne jeden Rechtstitel Ägypten und er-
warb durch den Vertrag vom Juli 1890 von Deutschland die
Schutzherrschaft über Zanzibar; Italien faßte Fuß am Roten Meer
(Massaua 1885) und suchte, allerdings vergeblich, Abessinien seinem
Einfluß zu unterwerfen (die auf Grund des Vertrages von Utschialli
1889 in Anspruch genommene Oberherrschaft mußte im Frieden
zu Adis Abeba von 1896 wieder aufgegeben werden®). Deutschland
trat (seit 1884) in die Reihe der Kolonialmächte. Die belgische
Kongogesellschaft begründete ihre bis tief ins Herz Afrikas hinein
8) Drucksachen N.R.G. 2.8. XX VIII 435. — Vgl. Rouard du Card,
La France et les autres nations latines en Afrique. 1903. Despagnet,
R.G. IV 1.