434 Auslieferungsvertr. zwisch. Deutschland u. Niederlande v. 31. Dez.1896.
6. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Gewalt oder unter Be-
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drohung mit Gewalt, Missbrauch einer Frauensperson zum ausser-
ehelichen Beischlafe mit dem Bewusstsein, dass sie sich in einem
willenlosen oder bewusstlosen Zustande befindet;
. Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Personen unter 14 Jahren,
sowie Verleitung solcher Personen zur Verübung oder Duldung
unzüchtiger Handlungen ;
. Kuppelei;
. mehrfache Ehe;
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Eotziehung oder Entführung, Verheimlichung, Unterdrückung, Voer-
wechselung oder Unterschiebung eines Kindes;
Entziehung oder Entführung einer minderjährigen Person;
Falschmünzerei, nämlich Nachmachung, Fälschung oder Verände-
rung von Metaligeld oder Papiergeld in der Absicht, das Geld als
echtes und unverändertes in Verkehr zu bringen, sowie wissent-
liche Inumlaufsetzung von nachgemachtem, gefälschtem oder ver-
ändertem Metallgeld oder Papiergelde; ‚
Fälschung oder Verfälschung der von Reichs- oder Staatswegen
ausgegebenen Stempelzeichen oder Marken, in der Absicht, sie als
echt zu verwenden;
Urkundenfälschung, einschliesslich der Fälschung von Banknoten
und Bewirkung einer unrichtigen amtlichen Beurkundung, sofern
bei diesen Handlungen ein Gebrauch der gefälschten oder falschen
Urkunde beabsichtigt ist und aus dem Gebrauch ein Schaden ent-
stehen kann; wissentlicher Gebrauch solcher Urkunden, aus dem
ein Schaden entstehen kann; sowie wissentliche Einführung falscher
oder verfälschter Noten einer kraft des Gesetzes bestehenden
Notenbank in der Absicht, sie als echt und unverfälscht in Ver-
kehr zu bringen, sofern der Thäter bei ihrem Empfange von der
Fälschung oder Verfälschung Kenntniss hatte;
Meineid;
Bestechung. insofern Geschenke oder Versprechen einem Richter
in rechtswidriger Absicht gemacht oder von einem Richter oder
sonstigen Beamten rechtswidrig angenommen werden; Erpressung
durch Beamte, Unterschlagung begangen von Beamten oder anderen
zu einem Öffentlichen Dienste dauernd oder zeitweise bestellten
Personen;
vorsätzliche Brandstiftung mit gemeiner Gefahr für das Eigenthum
oder mit Gefährdung des Lebens Anderer; Inbrandsetzen einer
versicherten Sache in betrügerischer Absicht zum Nachtheile des
Versicherers;
vorsätzliche und rechtswidrige Zerstörung von Gebäuden, die ganz
oder theilweise fremdes Eigenthum sind; vorsätzliche Zerstörung
von Gebäuden oder anderen Bauwerken durch Gebrauch von ex-
plodirenden Stoffen mit gemeiner Gefahr für das Eigenthum oder
mit Gefährdung des Lebens Anderer;
öffentliche Gewaltthätigkeit mit vereinten Kräften gegen Personen
oder Sachen;
Bewirkung des Sinkens oder der Strandung von Schiffen oder deren
Zerstörung, Unbrauchbarmachung oder Beschädigung, sofern die
Handlung vorsätzlich und rechtswidrig begangen und dadurch Ge-
fahr für das Leben eines Anderen herbeigeführt ist;
Widerstand oder thätlicher Angriff der Schiffsmannschaft gegen den
Schiffsführer oder einen anderen Vorgesetzten;