Full text: Das Völkerrecht.

83. Geschichte des Völkerrechts. 33 
Diese Konventionen und Deklarationen sind von den sämt- 
lichen beteiligten Staaten, mit Ausnahme von China und der Türkei, 
die zweite Konvention außerdem mit Ausnahme von Schweden und 
Norwegen, auch ratifiziert worden. Seither ist Peru der 3. Kon- 
vention beigetreten. 
Eine einstimmig angenommene Resolution: „Daß für das 
Wachstum des materiellen und moralischen Wohlseins der 
Menschheit eine Einschränkung der Militärausgaben, die gegen- 
wärtig auf der Welt lasten, dringend wünschenswert ist.“ 
Sechs Wünsche und zwar 
a) nach dem baldigen Zusammentritt einer besonderen Kon- 
ferenz zum Zwecke einer Revision der Genfer Konvention; 
b) nach Behandlung der Rechte und Pflichten der Neutralen 
auf einem demnächstigen Kongreß; 
c) nach einer Beratung der auf der Konferenz besprochenen 
Frage betreffend die Marinegewehre und Marinegeschütze 
durch die einzelnen Regierungen, damit eine Einigung 
über die Einführung neuer Typen und Kaliber erzielt 
werden könne; 
d) daß die einzelnen Regierungen die Möglichkeit einer 
Einigung über die Beschränkung der Land- und Seestreit- 
kräfte und der Kriegsbudgets, unter Berücksichtigung der 
auf der Konferenz gemachten Vorschläge, in Erwägung 
ziehen möchten; 
e) daß der Vorschlag, die Unverletzlichkeit des Privateigen- 
tums im Seekriege, zum Gegenstand der Beratung auf 
einer späteren Konferenz gemacht werde; 
f) daß der Vorschlag, die Frage der Beschießung von Häfen, 
Städten und Ortschaften durch Seestreitkräfte ebenfalls 
auf einer späteren Konferenz beraten werde. 
Der erste dieser Wünsche ist einstimmig, die andern fünf 
sind einstimmig, aber mit einigen Stimmenthaltungen, beschlossen 
worden. 
v. Liszt, Völkerrecht. 4. Aufl. 3
	        
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