83. Geschichte des Völkerrechts. 33
Diese Konventionen und Deklarationen sind von den sämt-
lichen beteiligten Staaten, mit Ausnahme von China und der Türkei,
die zweite Konvention außerdem mit Ausnahme von Schweden und
Norwegen, auch ratifiziert worden. Seither ist Peru der 3. Kon-
vention beigetreten.
Eine einstimmig angenommene Resolution: „Daß für das
Wachstum des materiellen und moralischen Wohlseins der
Menschheit eine Einschränkung der Militärausgaben, die gegen-
wärtig auf der Welt lasten, dringend wünschenswert ist.“
Sechs Wünsche und zwar
a) nach dem baldigen Zusammentritt einer besonderen Kon-
ferenz zum Zwecke einer Revision der Genfer Konvention;
b) nach Behandlung der Rechte und Pflichten der Neutralen
auf einem demnächstigen Kongreß;
c) nach einer Beratung der auf der Konferenz besprochenen
Frage betreffend die Marinegewehre und Marinegeschütze
durch die einzelnen Regierungen, damit eine Einigung
über die Einführung neuer Typen und Kaliber erzielt
werden könne;
d) daß die einzelnen Regierungen die Möglichkeit einer
Einigung über die Beschränkung der Land- und Seestreit-
kräfte und der Kriegsbudgets, unter Berücksichtigung der
auf der Konferenz gemachten Vorschläge, in Erwägung
ziehen möchten;
e) daß der Vorschlag, die Unverletzlichkeit des Privateigen-
tums im Seekriege, zum Gegenstand der Beratung auf
einer späteren Konferenz gemacht werde;
f) daß der Vorschlag, die Frage der Beschießung von Häfen,
Städten und Ortschaften durch Seestreitkräfte ebenfalls
auf einer späteren Konferenz beraten werde.
Der erste dieser Wünsche ist einstimmig, die andern fünf
sind einstimmig, aber mit einigen Stimmenthaltungen, beschlossen
worden.
v. Liszt, Völkerrecht. 4. Aufl. 3