134 II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
3. Abschnitt.
Die Organisation der Verbandstaaten.
$ 17. Die Organisation des allgemeinen Staatenverbandes.')
1. Der allgemeine völkerrechtliche Siaatenverband ruht heute noch auf ge-
nossenschaftlicher Organisation. Bechtsetzende, rechtsprechende und voll-
streckende Gewalt liegt daher bei der Gesamtheit der Verbandstaaten. Eine über
den einzelnen Staaten stehende Zwangsgewealt fehlt.
1. Die von Abgeordneten der einzelnen Staaten beschickten Kon-
gresse oder Konferenzen können bisher nur auf Grund besonderer
Einberufung zur Beschlußfassung über gemeinsame Angelegenheiten
zusammentreten. Auf solchen Kongressen (z. B. Wiener Kongreß
1814/15, Pariser Kongreß 1856, Berliner Kongreß. 1878) wurden die
großen politischen Fragen erledigt; hier sind die wichtigsten recht-
setzenden Vereinbarungen (Seerechtsdeklaration von 1856, die Abkom-
men der Haager Konferenzen von 1899 und 1907) zustandegekommen;
hier können Streitigkeiten zwischen den Verbandsmitgliedern .usge-
tragen werden; von hier aus könnte der widerstrebende Einzelstaat
unter den Willen der Gesamtheit gebeugt werden. Auf allen Kon-
gressen und Konferenzen kommen aber Beschlüsse grundsätzlich nur
durch Stimmeneinhelligkeit zustande; die Stimme eines jeden Ver-
bandsmitgliedes, ohne Rücksicht auf seine tatsächliche Macht, fällt
gleich schwer in die Wagschale.
Denkt man sich an der Stelle dieser für den Einzelfall zusammen-
berufenen Kongresse eine ständige Versammlung der Staaten-
delegierten oder auch nur Versammlungen, die in bestimmter Frist:
automatisch zusammentreten, so würde das lose Gefüge des allge-
meinen Staatenverbandes eine wesentliche Befestigung erfahren. Solche
regelmäßig abzuhaltenden Kongresse waren nach der Begründung der
1) Vgl. die oben $1 Note5 sowie die unten zu $$ 38 und 44 angegebene
Literatur. Außerdem v. Liszt, Der Wiederaufbau des Völkerrechts in D. J. 2.
XXI 18. Derselbe, Pennsylvania Law Review. Juni 1916. Derselbe, Vom
Staatenverband zur Völkergemeinschaft. 1917. Oppenheim, Die Zukunft des
Völkerrechts (Festgabe für Binding). 1911. Schücking, Der Stastenverband
der Haager Konferenzen. 1912; dazu Nippold, L. A. VII20. Erich, Probleme
der internationalen Organisation. 1914. Hobson, Towards internat. governement.
1915. Posonby, Democratieanddiplomacy. 1915. Woolf, Internat.governement.
1916. ter Meulen, Der Gedanke der internationalen Organisation in seiner
Entwicklung 1300 bis 1800. 1917. — Über Kongresse und Konferenzen: Nys
IIIl7. Ullmann 240. — Über die Internationale Union der amerikanischen Re-
publiken (begründet auf den panamerikanischen Konferenzen von 1889, 1902,
1906, 1910) vgl. oben $2 Note 7,86 Note 3.