Full text: Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

8 17. Die Organisation des allgemeinen Staatenverbandee. 137 
fällten Urteile beziehen. Das Bureau steht unter der Überwachung eines 
ständigen Verwaltungsrats, der aus den im Haag beglaubigten diplo- 
matischen Vertretern der Signatarmächte unter dem Vorsitz des nieder- 
ländischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten besteht. Der 
Verwaltungsrat hat das Bureau einzurichten, dessen Geschäftsführung 
zu regeln, die Beamten und Angestellten zu ernennen und deren Gehalt 
zu bestimmen (Art.49). Unter der Aufsicht dieses Verwaltungsrates 
versieht das Bureau auch, nach Art. 22 und 23 des 12. Abkommens von 
1907, die Geschäfte der Gerichtsschreiberei bei dem Internationalen 
Prisenhofe (unten unter 3). Das gleiche gilt bezüglich des 1907 
vorgeschlagenen Schiedsgerichtsh.fes (unten unter 2) nach 
Art.12 und 13 des Entwurfs. 
2. Der auf der zweiten Friedenskonferenz vorgeschlagene Schiedsgerichts- 
hof (Cour de justice arbitrale). 
Um die Anrufung des Schiedsgerichts zu erleichtern, die Ent- 
scheidung der Streitfälle nach Rechtsgrundsätzen statt der Beilegung 
nach Billigkeitserwägungen zu sicher. und die Stetigkeit der schieds- 
gerichtlichen Rechtsprechung zu gewährleisten, regten die Vereinigten 
Staaten 1907 die Errichtung eines zweiten Schiedsgerichtshofes an. 
Die Richter sollten, soweit möglich, aus den Mitgliedern des ständigen 
Schiedshofes auf zwölf Jahre gewählt werden und alle Jahre einmal 
zu einer Tagung zusammentreten, um die anhängigen Rechtsfälle zu 
erledigen. In der geschlossenen Organisation und der regelmäßigen 
Tagung dieses Gerichtshofes sollte der Fortschritt gegenüber dem 1899 
vereinbarten Schiedshof bestehen. Die Anregung fand die Unterstützung 
der deutschen wie der britischen Delegation. Da sich die Mächte aber 
über die Besetzung des Gerichtshofes nicht einigen konnten, mußte 
die Konferenz sich damit begnügen, den Entwurf eines Abkommens 
festzustellen (s. Anhang) und in der Schlußakte den Wunsch auszu- 
sprechen, daß der Entwurf Annahme finden werde. 
8. Der vorgeschlagene internationale Prisenhof (cour Internationale des 
prises). 
Die von der völkerrechtlichen Literatur längst aufgestellte Forde- 
rung, dic letzte Entscheidung in Prisensachen (unten $ 43) internationalen 
Gerichtshöfen zu übertragen, ist von der zweiten Friedenskonferenz in 
denı zwölften Abkommen aufgenommen worden. Der in dem 12. Abkom- 
men vorgeschlagene internationale Prisengerichtshof (s. Anhang) wird mit 
15 Richter und 15Hilfsrichtern besetzt; doch genügt die Anwesenheit 
von 9 Richtern zur Beschlußfassung. Die Richter haben, bevor sie 
ihren Sitz einnehmen, vor dem Verwaltungsrat einen Eid zu leisten 
oder eine feierliche Versicherung abzugeben, daß sie ihr Amt un- 
parteiisch und auf das gewissenhafteste ausüben werden (Art.13). Sie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.