$ 19. Die Ämter der internationalen Verwaltungsgemeinschaften. 145
Das Bureau besteht seit 1886 (unten 832 II). Es ist mit dem
unter 4 genannten vereinigt, steht unter der Aufsicht des schweize-
rischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten und wird durch
einen Generalsekretär mit drei Hilfskräften gebildet. Die von ihm
herausgegebene Monatsschrift „Le droit d’auteur“ erscheint einstweilen
nur in französischer Sprache.
6. Das Bureau central de PAssociation g6od&sique Internationale in Potg-
dam.
Das Bureau, 1862 begründet (unten $ 36 III), ist berufen, den
ständigen Ausschuß der genannten Staatenverbindung, der aus sieben
von dieser besoldeten Mitgliedern besteht, in seinen rein wissenschaft-
lichen Arbeiten zu unterstützen. An der Spitze des Bureaus steht als
Direktor der Leiter des preußischen geodätischen Instituts, dem aber
zur Wahrung des internationalen Charakters des Amtes auf Grund der
Übereinkunft vom 30. Oktober 1886?) (revidiert 11.Oktober 1895) ein
ständiger Sekretär an die Seite gesetzt wurde.
*. Die Bureaus der Staatenvereinigung zur Bekämpfung des Sklaven-
raubes und des Sklavenhandels; und zwar a) das Bureau International maritiem
in Zanzibar mit seinen Hilfsämtern;-b) das Bureau spöclal in Brüssel.
Die beiden Bureaus sind geschaffen worden durch die Brüsseler
Generalakte vom 2. Juli 1890 (unten 83714). Das Bureau zu Zanzibar
ist zusammengesetzt aus den Vertretern der Signatarmächte. Seine
Aufgabe ist eine praktische: es hat alle Schriftstücke und alle Auskünfte
zu sammeln, die der Bekämpfung des Sklavenhandels dienlich sein
können. Es hat die Befugnis, Hilfsbureaus in andern Gebieten. der
verdächtigen Zone, insbesondere am Roten Meere, einzurichten. Das
„Spezialbureau‘ in Brüssel dagegen soll den Austausch aller Gesetze
und Verordnungen, sowie aller statistischen Nachrichten vermitteln,
welche Gegenstände der Brüsseler Generalakte betreffen.
8. Das Bureau des internationalen Verbandes zur Veröffentlichung der
Zolltarite zu Brüssel.
Der im Jahre 1890 gegründete Verband (unten $28V) hat ein
besonderes Bureau beauftragt, die Zolltarife der verschiedenen Staaten
und die sie abändernden Gesetze und Verordnungen zu sammeln und
so rasch als möglich zu veröffentlichen. Das Bureau steht unter dem
Schutz des belgischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten.
Das von ihm herausgegebene „Bulletin international des douanes‘“
erscheint in fünf Sprachen (deutsch, französisch, englisch, italienisch
und spanisch). Der Direktor des Bureaus wird unterstützt durch einen
Sekretär und zehn Übersetzer.
2) Daher ist dieses Jahr für die hier festgehaltene ohronologische Reihenfolge
maßgebend.
v. Liszt, Völkerrecht, 11. Aufl. 10