210 III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtl. Staatenverbande.
schickt werden. Für diese Beförderung stellt der Verein eine ganze
Reihe von Rechtssätzen auf, deren Anführung an dieser Stelle nicht
möglich ist. Erwähnt sei die Beseitigung der besonderen Durchgangs-
gebühren, die Einheitlichkeit der Postgebühr, der Wegfall der Porto-
teilung, die Zulassung von Einschreibsendungen (mit Gewährleistung),
die mit Nachnahme belastet werden können, die Zulassung von Eil-
sendungen, sowie die Einsetzung eines internationalen Bureaus (oben
819 11 2); seit 1906 sind die Antwort-Wertzeichen eingeführt worden.
Der Vertrag wird durch ein Ausführungsverbot ergänzt.
Die Nebenverträge (arrangements particuliers), zwischen kleineren
Staatengruppen geschlossen, betreffen:
a) den Austausch von Briefen und Kästchen mit Wertangabe
(echange des lettres et des boites avec valeur declaree; seit 1891);
b) den Postanweisungsdienst (service des mandats de poste; in
Kraft seit 1. April 1879);
c) den Austausch von Postpaketen (&change des -colis postaux;
seit 1.Oktober 1881; Zusatzkonvention vom 7.November 1888)®);
d) den Postauftragsdienst (service des recouvrements; in Kraft
seit 1. April 1886);
e) den Postbezug von Zeitungen und Zeitschriften (intervention de
la poste dans les abonnements aux journaux etc.; (in Kraft seit 1. Juli
1892);
f) Die Postausweisungsbücher (livrets d’identite) zur Legitimation
beim Empfang von Postsendungen und Postanweisungen (in Kraft seit
1. April 1886) ).
Der letzte Weltkongreß (zu Rom 1906) hat die Erhöhung des
Gewichts für den einfachen Brief auf 20 g und die Einführung von Ant-
wortwertzeichen gebracht.
II. Der Telegraphenverkehr.?)
Auch hier führten die gemeinsamen Interessen der Staatenwelt,
nach und neben zahlreichen Einzelverträgen, nicht nur zur Bildung
einer völkerrechtlichen Verwaltungsgemeinschaft, sondern auch zu be-
sonderen Vereinbarungen über den Schutz der besonders kostspieligen
und wichtigen unterseeischen Telegraphenleitungen.
1. Der allgemeine Telegraphenverein (die Union töl&graphique universelle)
3) Übereinkunft des Weltpostvereins vom 3. November 1880 (R.G. Bl.
1881 S. 69).
4) Diesem Vertrag ist Deutschland bis jetzt nicht beigetreten.
5) Fischer-Aschenborn, H. St. VII1166. Ullmann 425. Lanma-
tabois, La correspondance t#lögraphique dans les relations internat. 1919. —
Der Vertrag von 1875 ist abgedruckt bei Fleischmann 133 und Strupp I 341;
das Reglement vom 11. September 1908 in N.R.G. 3 s. V 208.