218 IIL Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtl. Staatenverbands.
über die festzuhaltende oder einzuführende Währung keinen Erfolg
gehabt haben, sind zwischen : kleineren : Staatengruppen Mänzunionen
zustande gekommen, die freilich hauptsächlich infolge der Entwertung
des Silbers sich keines besonderen Aufblühens zu erfreuen hatten. Zu
erwähnen sind:
1. Die lateinische Münzunion.?)
Sie wurde am 23. Dezember 1865 zwischen Frankreich, Belgien,
Italien und der Schweiz unter Annahme des festen Wertverhältnisses
von Gold und Silber gleich 1:151% gegründet, 1868 durch den Beitritt
von Griechenland verstärkt, später wiederholt (zuletzt 6. November
1885) erneuert und ergänzt (zuletzt am 4. November 1908)°).
2. Der skandinavische Münzverband.
Er wurde am 27.Mai 1873 und 16. Oktober 1875 zwischen Däne-
mark, Schweden und Norwegen geschlossen.
U. Zu dem Zweck, die internationale Einheitlichkeit (unification) und die
Vervollkommnung des metrischen Systems zu sichern, haben am 20. Mai 1875
17 Staaten zu Paris eine internationale Meterkonvention (Convention inter-
nationale du mötre) geschlossen (R. G. Bi. 1876 8. 191).
Die Konvention wurde ratifiziert von Deutschland, Österreich-
Ungarn, Argentinien, Belgien, Dänemark, Spanien, den Vereinigten
Staaten, Frankreich, Italien, Peru, Portugal, Rußland, Schweden-Nor-
wegen und der Schweiz. Später sind beigetreten Serbien, Rumänien,
Großbritannien, Japan und Mexiko; ferner Bulgarien, China, Siam,
Uruguay, Kanada (R.G.Bl.1913 S.169). Die auf der vierten und
fünften Generalkonferenz 1907 und 1913 beschlossenen Abänderungen
sind mitgeteilt R.G.B1.1908 S.509 und 1914 S.229. Über die Organi-
sation und die Arbeiten dieser völkerrechtlichen Verwaltungsgemein-
schaft vgl. oben 819 II 3*).
2. Abschnitt.
Gesetzgebung und Rechtspflege.
8 31. Allgemeines. 1. Öffentliches Recht.
I. Unter dem irreleitendeun Namen „internationales Recht“ (meist
mit Beschränkung auf das internationale Privatrecht) pflegt man hetero-
2) Vgl. Lexis, H. St. VI812. Bamberger, Schicksale des lateinischen
Münzbundes. 1895. Mörignhac II 703. Lippert (unten $ 31 Note 1) S. 877.
Vgl. Chasserie-Lapröe, La convention monetaire latine. 1911. Janssen,
Les conventions mon6taires. 1911.
3) N.R.G. 2.». XXI285; 3. «-. II 918.
4) Vgl. Plato.H. St. VI 616. —Die Konvention ist abgedruckt bei Fleisch -
mann 129. .