14 Einleitung.
Niederlande und der Schweiz erhielt die Anerkennung Europas. Dem
in 35f, Staater zerstückelten Deutschland und dem niedergeworfenen
Österreich gegenüber behaupteten Frankreich und Schweden, das Sitz
und Stimme im Reichstag erhielt, die führende Stellung. Die ständige
Vertretung der Staaten durch die an den befreundeten Höfen unter-
haltenen Gesandtschaften wurde von nun ab allgemein üblich.
II. Periode: von 1648 bis 1814/15.
1. Das 18. Jahrhundert brachte den Entscheidungskampf um die
Großmachtstellung der europäischen Mächte und die Ausdehnung des
Völkerrechts weit über die westeuropäischen Grenzen hinaus.
Frankreich, in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts durch
die Eroberungskriege und die macchiavellistische Politik Ludwigs XIV.
(1643—1715) auf den Höhepunkt der Macht und des Einflusses ge-
bracht, verlor im Laufe des 18. Jahrhunderts seinen beherrschenden
Einfluß. England, das unter Cromwell durch die Navigationsakte
von '1651 und durch Waffengewalt die holländische Macht emp-
findlich geschmälert hatte, vernichtete im Kriege gegen Frankreich
und Spanien die spanische Flotte und gelangte im Frieden zu Paris
1763 zu der seither eifersüchtig bewahrten Stellung als erste, alle
Meere und damit den internationalen Handel beherrschende Seemacht
(Merkantilismus). In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begrün-
dete es seine Herrschaft in Ostindien, und 1788 begann es die Koloni-
sierung Australiens. Schweden hatte seit der Schlacht bei Pultawa
1709 seinc bisherige Übermacht eingebüßt, und Rußland trat mit
dem Nystader Frieden 1721 in die Reihe der europäischen Großmächte
cin. Mit dem Frieden von Kutschuck Kaynardgi 1774 (Strupp I 62) er-
langte Rußland das Schutzrecht über die Donaufürstentümer Moldau
und Walachei wie über alle türkischen Christen und damit der Türkei
gegenüber die führende Rolle unter den christlichen Mächten, die es
bis zum Krimkrieg behauptete und verstärkte; zugleich sicherte es
sich die freie Schiffahrt auf allen türkischen Meeren. Preußen aber
legte nicht nur durch siegreiche Kriege, sondern ganz besonders durch
die sorgfältige Ausbildung seiner Verwaltung im Innern die festen
Grundlagen für seine künftige glänzendr Entwicklung; seit dem Aache-
ner Frieden 1748 ist seine Stellung als fünfte der Großmächte unbe-
stritten. Der Friede vom 3. September 1783 (Strupp 179) endlich brachte
die Anerkennung der von dem englischen Mutterlande losgelösten 13
nordamerikanischen Kolonien als eines neuen Staates, der
sich sofort den Grundsätzen des europäischen Völkerrechts durch
cert europeen. 1%9. de Stieglitz, De l’equilibre politique, du l&gitimisme
et: du principe des nationalit&s. 3 Bde. 1893 bis 1897.